Zum Jahreswechsel ändern sich Fördervorgaben, Regeln und Fristen für die Baufinanzierung 2022. Diese betreffen KfW-Förderungen genauso wie steuerliche Aspekte und bauliche Maßnahmen. Und ein Ausblick auf Vorhaben der neuen Bundesregierung zeigt zudem, was Käufer und Bauherren in den Folgejahren beachten müssen. Im Folgenden finden Sie einen kurzen Überblick über Änderungen und Neuerungen der Baufinanzierung 2022.
Baukindergeld – Ansuchen noch möglich, wenn Kaufvertrag vor den 31.3.2021 datiert ist
Wer einen Kaufvertag oder eine Baugenehmigung vorweisen kann, deren Unterschrift bis zum Stichtag 31. März 2021 geleistet wurde, kann Baukindergeld von 12.000,- Euro pro Kind auch rückwirkend beantragen. Fördergelder werden solange bewilligt bis das gesamte Fördervolumen von 9,9 Millarden Euro ausgeschöpft ist. Diese Förderung ist abhängig vom Einkommen: Diese beträgt für einen Haushalt – für Ehepaare, gemeinsam in einem Haushalt lebende Eltern ohne Trauschein und für Alleinerziehende – in Summe 75.000,- Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen plus 15.000,- Euro pro Kind. Im Falle von zwei Kinder beträgt diese Einkommensobergrenze dann 105.000,- Euro bzw. bei einem Kind 90.000,- Euro. Letztendlich werden dann 1.200,– Euro pro Kind und Jahr auf einen Zeitraum von 10 Jahren rückzahlungsfrei bezuschusst. Außerdem muss die Immobilie eigengenutzt werden. Alle Familien, die einen bis zum 31.3.2021 datierten Kaufvertrag für eine Bestandsimmobilie oder die Baugenehmigung für einen Neubau vorweisen, haben bis zum 31.12.2023 Zeit, rückwirkend den Förderantrag zu stellen.
Bei KfW-Förderungen und Zuschüsse ändert sich mit der Baufinanzierung 2022 vieles
Das Wichtigste zuerst: Die alten Förderprogramme wurden beendet und durch neue mit neuen Vorgaben ersetzt. Einen umfassenden Überblick finden Sie in folgenden Zinsvergleich-Artikel:
Grundsätzlich wurden die Förderprogramme insbesondere für Neubauten für die Baufinanzierung 2022 aus energetischer Sicht verschärft, die maximalen Fördergrenzen aber angehoben. Das bisher beliebteste KfW-Programm für das KfW-Effizienzhaus 55 läuft zum 1. Februar 2022 für Neubauten aus. Als Fördergrundlage galt bisher: höchstens 55 Prozent Energieverbrauch im Vergleich eines Standardhauses. Nur noch bis Ende Januar 2022 nimmt die KfW Anträge auf Förderkredite samt Tilgungs- oder Investitionszuschuss entgegen. Ein „Effizienzhaus-55“ spart relativ wenig CO2 ein, verglichen zu Referenzgebäuden nach GEG mit gleicher Geometrie, Nutzfläche, Ausrichtung und bestimmten technischen Ausrüstungsvorgaben. Wer für seinen Neubau einen Antrag auf Effizienzhaus 55-Förderung in den nächsten Tagen nicht bewerkstelligen kann, muss umplanen: also entweder ein Standardhaus ohne Förderung bauen oder mehr Geld in die Hand nehmen, um die Richtlinien für ein Effizienzhaus der Klasse 40 zu erreichen.
Die relativ geringe Einsparung von CO2, die das „Effizienzhaus 55“ im Vergleich zum Standardhaus erreicht, kostet den Bund viel Geld, das er vor allem beim energieeffizienten Sanieren im Gebäudebestand viel effektiver zur CO2-Reduktion uukünftig eingesetzt will. Ziel ist also eine Umschichtung in eine Förderung, die pro Förder-Euro mehr CO2 reduziert als beim Förderprogramm für ein Effizienzhaus-55.
Deswegen: Die Förderung nach dem Effizienzhaus-Standard 55 für Bestandsimmobilien gibt es weiterhin. Bestandsimmobilien werden auch weiterhin nach dem „Effizienzhaus 55“-Standard gefördert. Die KfW-Bank bietet darüber hinaus weitere Programme an für die Baugruppen 40, 70, 85 oder 100. Die KfW konzentriert ihre vorhandenen Finanzmittel darauf, existierende Häuser und Wohnungen entsprechend zu sanieren. Wer also den Energieverbrauch seines bestehenden Hauses senken will, kann die Hilfen auch künftig nutzen, ohne verschärfte Energievorgaben beachten zu müssen.
Baufinanzierung 2022 für energetische Einzelmaßnahmen
Für die Förderung und Bezuschussung von energetischen Einzelmaßnahmen (z. B. Dämmung, Fenster, Heizung und Warmwasseraufbereitung) ist nicht mehr die KfW zuständig. Eigentümer müssen diese Förderungen für energetische Sanierung nun beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschussförderung beantragen. Dabei gilt: Einzelmaßnahmen sind solche, die nicht einen Effizienzhausstandard für ein Gebäude insgesamt erreichen. Gefördert werden anteilig Kosten etwa für Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, oder der Anschluss an ein erneuerbares Wärmenetz.
Baufinanzierung 2022: steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen
Nicht nur Vermieter, auch Selbstnutzer von Immobilien können einige Posten von der Steuer absetzen. Dabei ist eine Doppelförderung ausgeschlossen. Bereits durch die BAFA geförderten Handwerkerleistungen können Bauherren dann nicht mehr steuerlich geltend machen. Anders verhält es sich hingegen mit Leistungen, die nicht Bestandteil der BAFA-Förderung waren. Für diese kann man den Steuerbonus in Anspruch nehmen. Diese Möglichkeiten sollten Sie mit Ihrem Steuerberater zu besprechen.
EEG-Umlage sinkt – höhere Kosten für CO2-Emmisionen
Beim Strom sinkt die EEG-Umlage von 6,5 Cent ct/kWh auf 3,7 ct/kWh pro Kilowattstunde. Das senkt eigentlich die Kosten für Verbraucher. Aber: Der niedrigeren EEG-Umlage stehen höhere Beschaffungskosten gegenüber.
2022 steigt zudem der CO2-Preis ein weiteres Mal: von 25 Euro auf 30 Euro pro ausgestoßener Tonne. Das macht das Heizen mit Gas und Erdöl teurer. Die gesetzlich festgelegte CO2-Abgabe wird bis 2025 jedes Jahr jeweils zum 1. Januar erhöht.
CO2 Preis pro Tonne CO2 in €:
2022: 30 €
2023: 35 €
2024: 45 €
2025: 55 €
Preisstaffelung für Heizöl in Cent pro Liter:
2022: 9,4 ct
2023: 11 ct
2024: 14,2 ct
2025: 17,4 ct
Preisstaffelung für Erdgas in Cent pro Kilowattstunde (kWh):
2022: 7 ct
2023: 8 ct
2024: 11 ct
2025: 12 ct
Deswegen macht es Sinn, sich zum Thema Energieeffizienz beraten zu lassen. Diese Beratungsleistungen werden von der KfW gefördert. Für die Sanierungs- und Modernisierung der Heizanlage findet man entsprechende Förderungen für energetische Einzelmaßnahmen bei der BAFA. Ähnliche Beratungsangebote machen die Verbraucherzentralen. Wer sie nutzt, kann seine Energiekosten spürbar senken. Und tut gleichzeitig etwas für die Umwelt.
Baden-Württemberg macht die Solaranlage zur Pflicht
Außerdem: ab Januar 2022 ist es in Baden-Württemberg Pflicht, beim Neubau von Nichtwohngebäuden Fotovoltaikanlagen zur Stromerzeugung zu installieren. Ab 1. Mai 2022 soll das dann auch beim Bau von Wohnhäusern gelten. Weitere Bundesländer planen bähnliche Gesetze. Auch der neue Koalitionsvertrag sieht vor, dass neue Nichtwohngebäude und „geeignete Flächen“ bei Wohngebäuden Solaranlagen erhalten sollen.
2022: Grundsteuerreform kommt
Die Grundsteuer muss jährlich von Grundstücks- und Immobilienbesitzern entrichtet werden. Bisher gilt der sogenannte Einheitswert des Gebäudes aus dem Jahr 1964 (West) beziehungsweise 1935 (Ost). Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelung für verfassungswidrig erklärt. Die verfassungskonforme Bewertung der Grundstücke greift erstmals ab dem 1. Januar 2022. Dafür müssen in Deutschland rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden.
Ab Mitte des Jahres müssen Eigentümer von Immobilien und Grundstücken eine Grundsteuererklärung abgeben. Bisher würden zur Ermittlung Einheitspreise zugrunde gelegt. Vordrucke zur Grundsteuererklärung stehen derzeit noch nicht zur Verfügung. SMan erwartet, dass die Erklärung zur Grundsteuer über das Elster-System online möglich sein wird. Die Finanzämter der Bundesländer werden voraussichtlich im Frühjahr auf Besitzer und Besitzerinnen mit einem Informationsschreiben zukommen. Die Erklärungen sind dann ab Juli bis Ende des Jahres möglich.
Eigentümer müssen deshalb ab dem 1. Juli bis spätestens 31. Oktober eine Feststellungserklärung in elektronischer Form bei der Finanzverwaltung abgeben. Als Bemessung der Grundsteuer wird dann nicht nur die Flächengröße berücksichtigt, sondern auch der Wert des Grundstücks und der darauf stehenden Gebäude. Lage des Grundstücks, Grundstücksfläche, dBodenrichtwert, Gebäudeart und dessen Wohnfläche sowie das Baujahr sollen bemessen werden. Zuerst wird der Grundsteuerwert ermittelt. Danach folgt der Grundsteuermessbetrag, den Finanzamt nach gesetzlichen Vorgaben errechnet. Dabei machen Sachsen und das Saarland abweichende Vorgaben. Erst mit dessen Multiplikation mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde wird dann von dieser der so neu berechnete Grundsteuerbetrag erhoben. Es gibt aber in einigen Ländern wie Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen und Hessen abweichende Regelungen. Die neuen Grundsteuern sollen dann ab 2025 greifen.
Biomasse-Heizanlagen und solche mit festen Brennstoffen brauchen höhere Schornsteine
Für Hausbesitzer und Bauherren gibt seit Jahresbeginn es zudem Neuregelungen für Schonsteine. Grundsätzlich muss die Öffnung neuer Schornsteine am höchsten Punkt des Hauses angebracht sein und den First um 40 cm überragen. Hintergrund ist die Reduzierung der Luftverschmutzung mit gesundheitsgefährdenden Stoffen.
Viele Immobilienbesitzer haben für Ihre Kaminöfen und Holzfeuerstellen bereits mit den zuständigen Schornsteinfegern reden müssen – und einige alte Feuerstellen wurden bereits verboten. Sinn dieser Maßnahme: die Entlastung der Umwelt vom Feinstaub. Diese Feinstaub-Thematik betrifft nun auch Betreiber von Bionmasse-Anlagen. Denn ein besserer Abtransport von Abgasen kann die Luftverschmutzung reduzieren. Aus diesem Grund sind dann Schornsteine von Biomasse-Heizungen künftig möglichst hoch auf dem Dach anzubringen. Dabei schreibt der Gesetzgeber vor: Je größer die Heizanlage und je höher die Gesamtwärmeleistung, umso höher der Schornstein. So gelangen Abgase erst in großer Höhe in die Umgebungsluft.
Baufinanzierung 2022 und die Solardach-Pflicht
In einigen Bundesländern gilt ab 2022 eine Solardachpflicht für Neubuaten. Zumeist betrifft diese Nicht-Wohnbauten. Ausnahme: Baden-Württemberg. Hier gilt die Solardachpflicht für neue Wohngebäude ab dem 1. Mai. Auch in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen gelten ab 2022 Solardachpflichten, jedoch nicht explizit für den Bau neuer Wohngebäude. Auch wird erwartet, dass die neue Bundesregierung hier eine einheitliche Regelung anstrebt, die dann auch Wohngebäude betrifft.
Baufinanzierung 2022 für Neubauten und Immobilienkauf
Die nächsten Jahre werden besonders vom Thema erneuerbare Energien geprägt sein. Dies gilt dann nicht nur für Neubauten sondern auch für Bestandsimmobilien, die gekauft, saniert und modernisiert werden. Ein ganz wichtiger Aspekt sind dabei die steigenden Energiekosten. Dadurch werden Finanzierungsvorgaben komplexer und leider auch teuerer. Um dieser Teuerung entgegenzuwirken, kommt der Bauherr oder Immobilienkäufer nicht umhin, sich mit den umfassenden Fördermöglichkeiten von KfW, BAFA und regionalen Maßnahmen zu beschäftigen. Ohne umfassende Beratung durch bakenunabhängige Baufinanzierungsvermittler und Energieexperten geht eigentlich nicht mehr. Die accedo AG hilft Ihnen dabei, Licht in den Förderdschungel zu bringen, um am Ende zu einer möglichst günstigen Finanzierung des Immobilienkaufs oder Neubaus zu kommen. Nutzen Sie diese umfassende Expertise aus, um trotz steigender Kosten sicher und maßvoll finanzieren zu können.