Fördermittel

Die neue KfW-Förderung Neubau ab 1.3.2023

Die neuen KfW-Förderrichtlinien für Neubauten ab 1.3.2023
06 Mar

Lange angekündigt und nun offiziell: Seit dem 1. März 2023 gelten neue Regeln für die Neubau-Förderung. Die neue KfW-Förderung Neubau löst die bisherige „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG, Kredit 261) ab. Dieses KfW-Programm 261 läuft aber unter gleichen Bedingungen für klimafreundliche Sanierungen bestehender Gebäude weiter. Das neue Programm gilt für die Erstellung und für Käufe von Neubauten. Gezahlt werden zinsverbilligte Kredite – die  bis­herig auch gezahlten Zuschüsse gibt es in dieser Form nicht mehr. Die neue KfW-Förderung Neubau gewährt Zinsen, die deutlich unter den Marktzinsen liegen sollen.

Die neue KFW-Förderung Neubau ist begrenzt

Der Staat hat für das neue Programm 750 Millionen Euro pro Jahr bereit gestellt –  statt wie 2022 mit mehr als zehn Milliarden Euro. Hintergrund: Die Neubau-Förderung wird beschränkt, um mehr Geld für die Sanierung von Bestandsimmobilien zur Verfügung zu haben.Ist das bereitgestellte Fördergeld für zinsverbilligte Kredite aufgebraucht, gehen Antragsteller leer aus. Das bedeutet, dass Bauherren möglichst früh den Antrag auf die neue KfW-Förderung Neubau stellen sollen. Diese Antragstellung läuft nach wie vor über die finanzierende Bank. Direkteinreichungen sind nicht möglich.

Trotzdem kann sich abwarten lohnen: Ab dem 1. Juni 2023 an gibt es eine besondere Neubauförderung für Familien, für die weitere 350 Millionen Euro vorgesehen sind. Details hierzu liegen aktuell noch nicht vor. Sicher ist, dass diese weitere Förderung jedoch an Einkommensobergrenzen gekoppelt ist. Im Gespräch ist eine Obergrenze bis zu einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro zuzüglich 10.000 Euro für jedes Kind. Die geförderten Zinssätze liegen dann noch niedriger. Deswegen ist es für Familien mit Kindern sinnvoll, mit einem Antrag bis Juni zu warten. Wichtig: Um in den Genuss der zinsverbilligten Kredite zu kommen, darf der Bau noch nicht begonnen haben oder der Kauf eines bereits fertigen Neubaus via Bauträger noch nicht abgeschlossen sein.

Zinsbegünstigte Kredite bis zu 150.000 Euro sind möglich

Grundsätzlich werden nur Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 40 gefördert. Das bedeutet, dass der Energiebedarf nicht mehr als 40 Prozent eines definierten Standardhauses beträgt. Außerdem dürfen für die Heizung weder Öl, Gas noch Biomasse genutzt werden.Hierfür ist eine Förderobergrenze von 100.000 Euro vorgesehen. Erfüllt das Haus außerdem die Kriterien der Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude Plus“ oder „Nachhaltiges Gebäude Premium“, werden bis zu 150.000 Euro Kredit verbilligt (siehe dazu auch den Zinsvergleich-Artikel: Nachhaltige Gebäude-Förderung und Qualitätssiegel).

Vorteil: Wer die Bedingungen des Siegels nicht erfüllt, konnte aus dem bestehenden Programm kein Geld für das neue Haus bekommen – die neue KfW-Förderung Neubau macht das jetzt wieder möglich. Außerdem ist das neue Programm kombinierbar mit weiteren Fördermaßnahmen, zum Beispiel dem „KfW-Wohneigentumsprogramm“. Wer eine Solaranlage auf dem Neubau installiert, profitiert zudem von steuerlichen Vorteilen.

Laufzeit, Zinsbindung und Bereitstellung

  • Das neue KfW-Förderung Neubau bietet verschiedene Varianten:
    • Bis zu 10 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit.
    • Bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit.
    • Bis zu 25 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre.
    • Bis zu 35 Jahre bei höchstens 5 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre.
  • Die Bereitstellung ist wie folgt geregelt:
    • Die Auszahlung erfolgt zu 100 % des zugesagten Betrags.
    • Der Betrag ist in einer Summe oder in Teilen abrufbar.
    • Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage. Diese Frist wird für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge ohne gesonderten Antrag um bis zu 24 Monate verlängert.
    • Für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag wird ab dem 13. Monat nach Zusage eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat berechnet. Zu beachten ist, dass die jeweils abgerufenen Beträge innerhalb von 12 Monaten vollständig für den festgelegten Verwendungszweck eingesetzt sein müssen. Im Falle der Überschreitung dieser Frist ist vom Kreditnehmer ein Zinszuschlag zu zahlen.

Einbindung eines Energieeffizienz-Experten

Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Anlaufstellen finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de einzubinden. Der Energieeffizienz-Experte prüft und bestätigt die Einhaltung der folgenden Anforderungen:

  • Energetischer Standard eines Effizienzhauses 40 für Neubauten
  • Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des „QNG-PLUS“
  • die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen, die in folgendem Merkblatt der KfW beschrieben sind: „Merkblatt TMA“.

Der Energieeffizienz-Experte muss unabhängig sein. Das heißt er beziehungsweise das Unternehmen, bei dem er angestellt ist, darf nicht  in einem Inhaber-, Gesellschafts- oder Beschäftigungsverhältnis zu den bauausführenden Unternehmen oder Lieferanten stehen, noch von diesen Unternehmen oder Lieferanten beauftragt werden oder Lieferungen oder Leistungen für das geplante Neubau-Vorhaben vermitteln.

Komplexe Anforderungen – kompetente Beratung

Um in den Genuss der neuen Förderrichtlinien zu kommen, ist in der Regel eine kompetente Beratung zur Finanzierung erforderlich. Natürlich macht es Sinn, die zinsverbilligten Kredite für die neue KfW-Förderung Neubau in Anspruzch zu nehmen. Denn diese verringern die finanzielle Belastung und machen den Erwerb eines Neubaus besonders in Zeiten höherer Zinsen planbar. Bankenunabhängige Baufinanzierungs-.Experten und Expertinnen – wie die der accedo AG – sind dabei die beste Wahl. Denn diese beraten bereits vor dem Kontakt mit einer finanzierenden Bank und helfen Ihnen bei der Entscheidungsfindung.

 

Neubau-Förderung mit dem KfW-Fördergrogramm EH40 Nachhaltigkeit gibt es weiterhin. Was es dabei zu beachten gibt, lesen Sie hier.
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