Jede Gemeinde erhebt auf Grundvermögen eine Grundsteuer . Diese wird überall nach den gleichen Grundsätzen berechnet, wird aber je nach Gemeinde in unterschiedlicher Höhe erhoben (ähnlich der Gewerbesteuer ). Die jeweilige Höhe ist abhängig vom Einheitswert des Grundvermögens und dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde. Den Hebesatz legt jede Gemeinde selbst fest.
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