Fördermittel

Das neue KfW-Programm 261: Neubau Effizienzhaus

03 Aug
Das KfW-Programm 261 für Neubauten: je energieeffizienter desto mehr Förderung. (Foto: pixabay.com)

Die KfW hat ihre Förderprogramme neu strukturiert. Das neue KfW-Programm 261 ersetzt ab dem 1.07.2021 das bisherige  Programm 153 „Energieeffizient Bauen”. Dabei haben Sie die Wahl zwischen der Kreditvariante mit Tilgungszuschuss und einem direkten Zuschuss. Zudem sind durch das „Erneuerbare Energien (EE)- & Nachhaltigkeitspaket” höhere Förderhöchstbeträge und Tilgungszuschüsse möglich. Für die Förderungen zu Zuschüsse spielt es keine Rolle mehr, ob es sich um den Neubau eines Wohngebäudes oder eines Nichtwohngebäudse handelt. Ein- oder Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Wohnheime sowie Gewerbegebäude oder kommunale Gebäude werden mit dem KfW-Programm 261 gleich behandelt.

Diese Fördermaßnahmen sind nun in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) gebündelt. Ziel ist es, den Primärenergiebedarf bis zum Jahr 2050 um 80 Prozent gegenüber 2008 zu senken. Das soll durch die Kombination aus dem Einsatz erneuerbarer Energien und Energieeinsparung erreicht werden. Planen Sie einen Neubau, der diese Maßnahmen beinhaltet, profitieren Sie vom neuen KFW Programm 261 besonders.

Die Neubau-Förderung staffelt sich nach Energie-Effizienz-Klassen

Kurz gesagt: je mehr Sie für die Energieeffizienz Ihres Neubaus machen, umso höher fällt die Förderung aus. Grundsätzlich gibt verschiedenen Effizienz-Klassen: Effizienzhaus 40, 40 plus und 55. Die Werte beziehen sich dabei auf den Energieverbrauch des Neubaus. Grundlage der Berechnung ist das KfW Energieeffizienzhaus 100, das der Energiesparverordnung (EnEV) entspricht. Folgerichtig hat das Energie-Effizienzhaus 55 einen geringeren Energieverbrauch als ein Energieeffizienzhaus 100, aber einen schlechteren als ein Effizienzhaus 40.

Sie erreichen die Einstufung als KfW-Energieeffizienzhaus 55, wenn Sie die in der Energiesparverordnung (EnEV) genannten Mindestanforderungen um 25 Prozent überschreiten. Der Spitzenreiter ist das KfW Energieeffizienzhaus 40 plus. Für diesen Effizienztypen erhalten Sie besonders üppige Förderungen. Das „Plus“ verweist dabei auf die komplett autarke Stromerzeugung. Aktuell bedeutet dass, der Strom wird von der eigenen Photovoltaik-Anlage erzeugt und in Kombination mit Batteriespeicher und Wärmerückgewinnungsanlagen genutzt. Dafür gibt es dann die höchste KFW Förderung.

Die Qual der Wahl: Zuschuss oder Tilgungszuschuss?

Die am niedrigsten geförderte Klasse ist das Energieeffizienzhaus 55. Sie haben die Wahl zwischen einem Direktzuschuss von maximal 18.000 €  oder einem Tilgungszuschuss, der 15 Prozent bei einem maximalen Kreditbetrag von 120.000 € beträgt. Es geht aber noch mehr: 17,5 Prozent und ein maximaler Kreditbetrag von 150.000 € sind möglich, wenn Sie beim Bau eines Energieeffizienzhauses 55 zusätzlich die Eckpunkte der Erneuerbare-Energien-Klasse oder der Nachhaltigkeitsklasse erfüllen. Dies müssen Sie allerdings durch ein Zertifikat nachgewiesen, fällt die KfW Förderung höher aus.Als Zuschuss sind dann bis zu 26.500 € möglich.

Für ein Energieeffizienzhaus 40 gibt es logischerweise mehr: Entweder einen Direktzuschuss bis zu 24.000 EUR oder einen Tilgungszuschuss von 20 Prozent auf den maximalen Kreditbetrag von 120.000 €.

Für den Neubau eines Energieeffizienzhauses 40 plus erhalten Sie am meisten: bis zu 37.500 € als Direktzuschuss oder einen Tilgungszuschuss von 25 Prozent auf einen maximalen Kreditbetrag von 150.000 EUR .

Oftmals reichen die von der KfW vorgegebenen Kredit-Höchstgrenzen für den Neubau nicht aus. Deswegen können Sie jeden KfW-Kredit auch mit anderen Baufinanzierungsdarlehen wie z. B. einen Annuitätendarlehen kombinieren. Diese zusätzlich notwendige Finanzierung können Sie frei wählen, ohne irgendwelche Einschränkungen zu beachten.

Das KfW-Programm 261 auch für einzelne Wohneinheiten möglich

Sowohl der direkt ausgezahlte Zuschuss wie auch der Tilgungszuschuss kann pro Wohneinheit beantragt werden. Das ist insofern interessant, weil auch eine Einliegerwohnung in einem neu zu erbauenden Einfamilienhaus als separate Wohneinheit ausgewiesen ist. Um als Wohneinheit bzw. Einliegerwohnung förderfähig zu sein, sind Bedingungen zu erfüllen:

Als Einliegerwohnung bzw. Wohneinheit wird definiert, wenn
ein eigener Wohnungszugang vorhanden ist
und die Wohnung zudem über eine Küche oder Kochnische
sowie über Badezimmer und Toilette verfügt.

Wer also seinen Neubau clever plant und eine Einliegerwohnung ausweist, die später eventuell die Kinder bewohnen, als abgetrenntes Büro fürs Homeoffice nutzt oder diese für Gäste vorsieht, kann die Fördermöglichkeiten maximal ausnutzen.

Außerdem: Förderung für die Fachplanung mit dem KfW-Programm 261 zusätzlich möglich

Bis zu 50 % der Kosten für die energetische Fachplanung werden als Tilgungszuschuss bewährt. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten sind dabei bei Neubau auf 10.000 € begrenzt. Zudem gewährt das neue KfW-Programm Förderungen für die Baubegleitung an, die bei Neubau auf 10.000 € für Einzelhäuser und auf max. 40.000 € bei Mehrfamilienhäusern begrenzt sind.

Wie beantrage ich Zuschüsse im Rahmen des KfW-Programm 261?

Grundsätzlich gibt es zwei Wege: Die Kreditprogramme der KfW sind für Privatpersonen immer nur im Zusammenhang einer Baufinanzierung möglich. Dabei kann man als Privatperson nicht direkt anfragen. Man braucht für Anfrage und Abwicklung zwingend eine Bank, bei der auch die weitere Baufinanzierung abgeschlossen ist.

Demgegenüber können Sie alle Programme der KfW, die auf Energieeffizienz ausgerichtet sind, unabhängig von einer Baufinanzierung beantragen. Diese KfW Programme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), also  Tilgungs- oder Direktzuschuss sowie KfW Förderung für Fachplanung können Sie als Privatperson direkt – ohne dazwischengeschaltete Bank – beantragen.

Neubau finanzieren: holen Sie sich die Expertenberatung

In den allermeisten Fällen wird der Förderkredit der KfW in Höhe von maximal 150.000 € für die Finanzierung eines Neubaus nicht ausreichen. Mit einem zusätzlichen „normalen” Baufinanzierungsdarlehen kombiniert, ist der KfW-Förderkredit oder einmalige Zuschuss eine effektive Maßnahme zur Kostensenkung.

Aber allein schon die Frage, ob in Ihrem Fall ein einmaliger Zuschuss oder ein länger laufender Tilgungszuschuss die richtige Wahl ist, ist im Detail zu prüfen. Denn einerseits sind es die notwendige energetische Fachplanung sowie die zwingend vorgeschriebene Zertifizierung und andererseits besonders günstige Kredite, die Sie vor allem mit einer hohen Eigenkapitalquote erzielen können, die darauf Einfluss nehmen, welche Summe am Ende unter dem Strich steht. Und diese „Endabrechnung” entscheidet, ob einmaliger Zuschuss oder Tilgungszuschuss zu wählen ist.

Die Finanzierungsexperten der ACCEDO AG können Sie bei diesen Fragen nicht nur umfassend beraten, sondern unterstützen Sie bei Antragsstellung und Bankvermittlung. Die Kombination macht’s. KfW-Förderungen gekoppelt mit einem weiteren Baufinanzierungsdarlehen oder  anderen Formen der Finanzierung müssen durchleuchtet werden und letztendlich zu einer Entscheidung führen, die über die gesamte Laufzeit bis zur kompletten Kredittilgung berechnet für Sie das größte Einsparpotential bedeutet. Das können Sie in Rihe, in aller Ausführlichkeit und umfassend mit Ihrem persönlichen ACCEDO AG-Finanzierungsvermittler abklären.

das neue KfW-Förderprogramm startet zum 1.7.2021
Die KfW hat neue Programme für Sanierung und Neubau aufgelegt. Das Ziel ist, noch mehr Förderung für energieeffizientes Bauen zu bieten.
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