Definition Bauherr

Wer auf eigene Rechnung und Gefahr ein Gebäude errichtet oder errichten lässt, wird im Allgemeinen als Bauherr bezeichnet. Ein wesentliches Merkmal des Bauherrn ist, dass dieser das für den Bauherrn typische Risiko trägt. Zur Eigenschaft eines Bauherrn gehören die beiden wesentlichen Merkmale Bauherrenrisiko und Bauherreninitiative . Gegen das Risiko sichern sich Bauherrn durch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ab.