Bauherr und Käufer einer eigengenutzten Immobilie erhalten zusätzlich zur Grundförderung während des achtjährigen Förderzeitraums pro Jahr und Kind eine Zulage von EUR 767.
Vorraussetzungen:
- Kind muss im Förderzeitraum zum Haushalt gehören und
- ein entsprechendes Kindergeld beziehen oder einen steuerlicher Kinderfreibetrag gewährleistet bekommen.
(Siehe auch Eigenheimzulage, Wohnungsbauförderung , Objektbeschränkung )