Fördermittel

KfW-Kredite für Sanierung und energetische Einzelmaßnahmen

13 Jul
Umfangreiche Unterstützung vom Staat: Zuschüsse und Kredite der KfW für die Sanierung. (Foto: pexels.com)

Die KfW hat ihre Förderprogramme mit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu strukturiert und bietet seit dem 1. Juli 2021 nun mehr Geld für die Vollsanierung einer Immobilie sowie für Einzelmaßnahmen der Sanierung an. Mit den KfW-Programmen 261 und 262 sind nun alle Maßnahmen der Sanierungsfinanzierung gebündelt. Diese neuen Programm ersetzen die KfW-Programme 151 (Effizienzhäuser), 152 (Sanierungseinzelmaßnahmen) und 153 (energieeffizient bauen). Die gute Nachricht: die KfW hat den Kreditrahmen erweitert. Für die Sanierung einer Bestansimmobilie  zum Effizienzhaus ist ein Kredit von bis zu 150.000 Euro (vorher: 120.000 Euro) möglich. Für Einzelmaßnahmen zur Sanierung wurde der Betrag auf maximal 60.000 Euro erhöht. Als direkte Förderung steht bei jedem Kredit zudem ein rückzahlungsbefreiter Tilgungszuschuss bereit, der vom letztendlich zurückzuzahlenden Betrag abgezogen wird. Dieser Tilgungszuschuss hängt von gewissen Voraussetzungen ab und beträgt zwischen 15 und 50 Prozent. Dadurch sind KfW-Kredite für Sanierung lukrativer als zuvor.

Was ist bei KfW-Kredite für Sanierung nun neu?

Die Rahmenbedingungen und Konditionen für KfW-Kredite für Sanierung verbessern sich für den Kreditnehmer und wurden zudem um neue Bausteine erweitert. Neu hinzugekommen sind Fördermaßnahmen für das sogenannte KfW-Effizienzhaus 40 bzw. 40 Plus. Mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 50 Prozent von 150.000 Euro Kreditsumme sind für die Sanierung zum Effizienzhaus bis zu 75.000 Euro Förderung möglich – so viel wie nie zuvor. Die Zinssätze variieren je nach Art des Darlehens bzw. der Laufzeit und beginnen bei 0,66 Prozent.

Die Effizienz-Klassen für KfW-Kredite für Sanierung

Wer durch eine energetische Sanierung einer Bestandsimmobilie eine Effizienz­haus-Stufe 40, 40 Plus oder 55 und gegebenen­falls zusätzlich eine Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse erreicht, wird umfangreich gefördert. Die unter­schiedlichen Zahlen­werte (40, 55 etc.) geben an, wie energie­effizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenz­gebäude ist.Je niedriger die Zahl der Effizienzhaus-Stufe, desto höher die Energie­effizienz und die Förderung. Als Vergleich dient ein Referenz­gebäude, das den Vorgaben des Gebäude­energie­gesetzes (GEG) entspricht. Das heißt in der Praxis: Im Vergleich zum Referenz­gebäude des GEG benötigt das Effizienz­haus 55 nur 55 % der Primär­energie. Zudem liegt der Trans­missions­wärme­verlust bei nur 70 % des Referenz­gebäudes. Der bauliche Wärme­schutz ist somit um 30 % besser.

Der Kreditnehmer hat dabei die Wahl zwischen der Kreditvariante mit Tilgungszuschuss oder einem direkten Zuschuss. Zudem sind durch das „Erneuerbare Energien (EE)- & Nachhaltigkeitspaket höhere Förderhöchstbeträge und Tilgungszuschüsse möglich – aufgeschlüsselt in zusätzlichen Effizienzklassen.

Im KfW-Programm 261 für Sanierung einer Bestandsimobilie ist ein Förderhöchstbetrag von 150.000,Euro vorgesehen, der sich wie folgt gliedert:  Der Förderhöchstbetrag ist mit 120.000 Euro begrenzt und erhöht sich durch die 5 Prozent-Zulage des EE-Pakets auf 150.000 Euro. Die Investitionszuschüsse für Sanierung gliedern sich dabei in folgende Effizienzklassen:

  • Effizienzhaus 85: gefördert mit einem Kredit bis 120.000 € und einem Tilgungszuschuss 35 % (max. 36.000 €)
  • EE-Klasse Effizienzhaus 85: 150.000 € Kredit und Tilgungszuschuss von 35 % (max. 52.500 €)
  • Effizienzhaus 100: Kredit bis 120.000 € und einem Tilgungszuschuss 27,5 % (max. 33.000 €)
  • EE-Klasse Effizienzhaus 100: 150.000 € Kredit und Tilgungszuschuss von 32,5 % (max. 58.750 €)
  • Effizienzhaus Denkmal: Kredit bis 120.000 € sowie 25% Tilgungszuschuss (max. 30.000 €)
  • EE-Klasse Effizienzhaus Denkmal: 140.000 € Kredit und Tilgungszuschuss 30% (max. 45.000€)

Was wird mit KfW-Kredite für Sanierung 261 und 262 gefördert?

Mit dem KfW-Kredit 261 für Vollsanierung werden alle Arbeiten gefördert, die zum Erreichen eines Effizienzhausstandards nötig sind. Dazu gehören natürlich die Gebäudehülle (Dämmung, Fenster), Dachsanierung und die Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, Solaranlage).

Mit dem KfW-Programm 262 werden bestimmte Sanierungs-Einzelmaßnahmen unterstützt. Besonders Augenmerk wird dabei auf den Austausch von alten Ölheizungen gelegt.

Im Programm 262 für Einzelmaßnahmen der energieeffizienten Sanierung ist eine Darlehenssumme bis zu 60.000 Euro pro Einzelmaßnahme möglich. Zusätzlich gibt es einen Tilgungszuschuss, der sich wie folgt gliedert:

  • 20 % Tilgungszuschuss für energetische Maßnahmen:
    • Wände, Dachflächen, Keller und Geschossdecken dämmen
    • Fenster und Außentüren erneuern
    • Sommerlichen Wärmeschutz einbauen oder erneuern
    • Lüftungsanlagen einbauen
    • Digitale Systeme, die Energieverbrauch optimieren oder technische Anlagen smart steuerbar macher (smart home)
  • Tilgungszuschüsse für die Erneuerung der Heizanlage
    • Gas-Brennwert-Heizung:
      20% Tilgungszuschuss
    • Gas-Hybridheizung:
      30% (ohne Austausch Ölheizung) oder 40% (Austausch Ölheizung)
    • Solarthermie-Anlage:
      30% Tilgungszuschuss
    • Biomasse, Wärmepumpe, erneuerbare Energie-Heizung:
      35% (ohne Austausch Ölheizung) oder 45% (Austausch Ölheizung)
    • Gebäudenetz mit mind. 25 % erneuerbarer Energie:
      30% (ohne Austausch Ölheizung) oder 40% (Austausch Ölheizung)
    • Gebäudenetz mit mind. 55 % erneuerbarer Energie:
      35% (ohne Austausch Ölheizung) oder 45% (Austausch Ölheizung)
    • Optimierung der Heizungsanlage:
      20% Tilgungszuschuss

Zuschuss statt Kredit?

Als Alternative gibt es auch verschiedene Zuschüsse. Je nach Sanierungsvorhaben eignen sich Förderungen unter Umständen besser als die Kreditvarianten, die zudem an das Erreichen gewisser Energieeffizienz-Standards gekoppelt sind. Dafür braucht man das nötige Kapital, um die Kosten für die Sanierung aus eigener Tasche zu zahlen. Durch die rückzahlungsfreie Förderung saniert man allerdings günstiger und spart am Ende durch  den Wefall der Zinszahlung eines Kredits unter dem Strich  viel Geld.

Bei Zuschüssen unterscheidet man in KfW- und BAFA-Zuschüsse. KfW-Zuschüsse werden im Rahmen des Programms 262 für Vollsanierung gewährt. Zuschüsse für Einzelmaßnahmen, die vom Errecihen von Energiestandards entkoppelt sind, erhält man hingegen  von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Weitere Informationen zu BAFA-Zuschüssen finden Sie auf der Website der BAFA).

Wie beantragt man KfW-Kredite für Sanierung?

KfW-Zuschussförderungen können Hausbesitzer direkt bei der KfW beantragen, Sanierungskredite jedoch nicht. Für die Sanierungsfinanzierung brauchen Sie einen Baufinanzierungspartner – in der Regel eine Bank oder ein Baufinanzierungsvermittler, der die notwendigen Schritte einleitet und durchführt.

Außerdem benötigen Sie bei der Energieeffizienz-Sanierung einen Energieberater: Dieser beurteilt im ersten Schritt das Vorhaben und stellt die vond er  KfW geforderte „Bestätigung zum Antrag” aus. Bei der Heizungs-Sanierung genügt eine Erklärung des Fachunternehmers. Dannach übergibt der Kreditinteressent dieses Dokument einem Baufinanzierungspartner, der dann den Kreditantrag bei der KfW stellt. Wichtig: erst wenn die Zusage der KfW eingegangen ist, kann man mit der Umsetzungdes Bauvorhabens bzw. Sanierung beginnen. Um den Tilgungszuschuss zu erhalten, muss nach Abschluss des Projekts ein Energie-Effizienz-Experte eine „Bestätigung nach Durchführung” ausstellen, mit der er die fachmännische Arbeit und die Einhaltung der geforderten Standards garantiert.

Auch wichtig für KfW-Kredite für Sanierung:

Kreditnehmer können jetzt zwischen Laufzeiten von 1o bis 30 Jahren wählen, wobei bei allen Varianten die maximale Zinsbindung 10 Jahre beträgt. Tilgungsfreie Anlaufjahre können Sie zwischen 2, 3, 5 und sogar 10 Jahren festsetzen, um am Beginn der Sanieerungsfinanzierung finanziell erst einmal größeren Spielraum zu haben.

Außerdem muss der gewährte KfW-Sanierungsakredit spätestens 36 Monate nach Kreditzusage abgerufen sein. Dabei sind die ersten 12 Monate bereitstellungsprovisions-frei. Die ausbezahlten Mittel müssen spätestens 12 Monate nach Auszahlung vollständig verbraucht sein.

Neu: Förderung der Baubegleitung

Kosten für die Baubegleitung werden bis zu 50% als Tilgungszuschuss bewährt. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten sind dabei bei Vollsanierung auf 10.000 Euro und bei Einzelmaßnahmen auf 5.000 Euro begrenzt.

Was ist nun für Sie die beste Option bei der Sanierungsfinanzierung?

Aufgrund der vielfältigen Voraussetzungen, der als Fördergrundlage definierten Energieeffizienz-Ziele sowie der Varianten Kredit und oder Zuschuss sowie den Überlegungen, wie man in Niedrigzinszeiten tatsächlich am günstigsten sanieren kann, ist eine kostenfreie Beratung durch bankenunabhängige Baufinanzierungsexperten zu empfehlen. Die accedo AG ist auf diese komplexen Fragen rund um eine Sanierungsfinanzierung spezialisiert und aknn Ihnen helfen, die bestmögliche Sanierungsfinanzierung mit oder ohne KfW-Kredit zu finden.

das neue KfW-Förderprogramm startet zum 1.7.2021
Die KfW hat neue Programme für Sanierung und Neubau aufgelegt. Das Ziel ist, noch mehr Förderung für energieeffizientes Bauen zu bieten.
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