Ohne vorherige Genehmigung durch das Bauordnungsamt , darf mit keiner Baumaßnahme begonnen werden. Die Baugenehmigung ist somit ein förmliches Verfahren, welches durch die jeweiligen Bundesländer geregelt wird. Einige Bundesländer haben insbesondere für den Wohnungsbau ein vereinfachtes Antragsverfahren geschaffen. In diesen Ländern muss keine förmliche Baugenehmigung beantragt werden, sondern es reicht eine sogenannte Bauanzeige .
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