Als Wohnfläche wird die anrechenbare Grundfläche einer Wohnung bezeichnet. Die genaue Berechnungsmethode wird in der jeweils aktuellen Fassung der DIN geregelt. So kann zum Beispiel bei der Ermittlung der Wohnfläche die Flächen für Außen- und Zwischenwände und für Treppenhäuser in Abzug gebracht werden.
Für eine grobe Schätzung kann man ca. 75% der Grundfläche als Wohnfläche ansetzen. Diese Schätzung ist dem Kreditinstitut jedoch für eine Ermittlung vom Beleihungswert zu ungenau. Deshalb muss zur Kreditbeantragung immer eine DIN-Berechnung mit beigelegt werden.