Als Baujahr gilt das Jahr der Gebäudeerrichtung . Bei bestehenden Objekten ist diese Angabe für die Baufinanzierung ein wesentliches Entscheidungskriterium.
Als Baujahr gilt das Jahr der Gebäudeerrichtung . Bei bestehenden Objekten ist diese Angabe für die Baufinanzierung ein wesentliches Entscheidungskriterium.