Fördermittel

Förderung Neubau – die neuen BEG-Richtlinien

10 May
Förderung Neubau: Die neuen Anforderungen für einen KfW-Kredit. (Foto: pexels.com)

10Die neuen Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) betreffen alle, die eine Förderung Neubau in Anspruch nehmen wollen, um damit die Investitionskosten in ein solches Vorhaben günstiger gestalten zu wollen. Dabei geht es aber auch um die neue Definition, was „Neubau” ist. Nicht nur der Neubau eines Hauses fällt inzwischen unter diese Definition. Auch wenn man z. B. das Dach zu einer Wohnfläche ausbauen möchte, wird das wie ein „Neubau” behandelt. Bisher wurde der Ausbau des Dachs in einem Bestandsgebäude als „Sanierung” definiert. Ausgenommen von dieser Neuregelung sind Förderprogramme, die keine Ausrichtung auf Energie-Effizienz haben wie zum Beispiel das KfW-Wohneigentumsprogramm. Es ist also nicht leicht, in diesem „Förder-Wirrwarr” den Überblick zu behalten.

Förderung Neubau – welche Voraussetzungen sind in der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) aufgeführt?

Während bei der Sanierungsförderung der Energieeffizienzhaus-Standard 55 noch möglich ist, entfällt dieser bei Neubauten komplett. Die Zahl „55” bedeutet, dass eine sanierte nur noch 55 Prozent der Energie im Vergleich zu dem „gebäudetypischen Referenzhaus” verbrauchen darf.

Inzwischen spielt auch der Wert des Transmissionswärmeverlusts eine Rolle. Dieser gibt an, wie viel Wärme über die Gebäudehülle verloren geht. Förderwürdig werden mit den neuen BEG-Vorgaben nur noch Neubauten mit der Effizienzhausstufe 40 klassifiziert. Voraussetzung ist außerdem das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“. Daran sieht man bereits, dass die Bedingungen für eine Förderung Neubau verschärft wurden.

Neu: das Qualitätssiegel für nachhaltige Gebäude

Dieses staatliche Siegel wird von unabhängigen Stellen ausgestellt. Die Kosten für die notwendige Zertifizierung eines Neubaus werden von der KfW anteilig gefördert.

Auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen finden Sie eine PDF-Broschüre, welche die Kriterien für das Qualitätssiegel erläutert: > PDF Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude

Voraussetzung ist „die Erfüllung von allgemeinen und besonderen Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden sowie an die Qualität der Planungs- und Bauprozesse.“ Auch die Schadstofffreiheit von Baumaterialien, die Ressourcenschonung und Barrierefreiheit werden dabei als Kriterien  angeführt.Umfangreiche  weitere Informationen dazu finden Sie auf Informationsportal NachhaltigesBauen.de .

Für Neubau Förderung gibt es ausschließlich KfW-Kredite – aber keine Zuschüsse

Als KfW-Kreditsumme werden bis zu 150.000 € pro Wohneinheit in Aussicht gestellt. Dabei können Sie zwischen einem Annuitäten- und einem endfälligen Darlehen wählen:

  • KfW-Annuitätendarlehen (monatliche Kreditrückzahlung) erhalten Sie mit einer maximalen Zinsbindung von 10 Jahren und mit Laufzeiten von bis zu 30 Jahren. Aktuell (1.5.2022) verlangt die KfW als effektiven Jahreszins mit 10 Jahren Laufzeit  2,35 Prozent. Die durchschnittlichen Baugeldzinsen bei einem nicht von der KfW gewährten Kredit auf dem freien Markt liegen laut accedo-Vergleichsrechner für zehnjährige  Zinsbindung bei knapp unter 2 Prozent Effektivzins.
  • Bei einem endfälligen Darlehen zahlen Sie die Kreditsumme zum Ablauf in einer Summe komplett zurück.
  • In beiden Varianten erhalten Sie einen Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent. Bei der maximalen Kredithöhe von 150.000 € gibt es einen KfW-Zuschuss von  18.750 €.
  • Zudem erhalten Sie für Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung zusätzlich einen Kredit von bis zu 10.000 € sowie einen Tilgungszuschuss von 50 Prozent.

Förder-Kredite beantragen Sie nicht direkt bei der KfW

Bisher galt, dass KfW-Förderkredite über eine Bank bzw. einen Online-Kreditvermittler beantragt werden. Die neue Praxis für Neubau Förderung via KfW sieht nun vor, dass Ansuchen für geförderte Kredite von einem Energieberater bestätigt und durch den Kreditinteressenten einzureichen ist. Der Prozess, bis Sie einen KfW-Förderkredit und einen Tilgungszuschuss erhalten, gestaltet sich demnach komplexer. Folgende Schritte sind zu gehen:

  1. Sie erhalten von der KfW eine unverbindliche Musterformulierung, die beim Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung im Kaufvertrag enthalten ist, dass die Immobilie die energetischen Anforderungen erfüllt. Darauf weist die KfW hin und stellt hierfür eine unverbindliche Musterformulierung zur Verfügung.
  2. Sie benötigen einen zertifizierten Energieeffizienz-Berater:in. Diese beraten (banken-) unabhängig. Diese müssen  attestieren, dass die geplanten Bau-Maßnahmen zur förderfähigen Energieeffizienzklasse führt. diese Energieberater:in händigen Ihnen dann eine „Bestätigung zum Antrag“ aus, mit der Sie in der Folge einen KfW-Kredit beantragen.
  3. Jetzt suchen Sie sich einen Finanzierungspartner. Mit diesem (Hausbank, Online-Kreditvermittler, Versicherung, Bausparkasse)schließen Sie den Kredit-Vertrag ab. Dafür benötigen Sie die „Bestätigung zum Antrag“ von Ihrem Energieeffizienz-Berater:in.
  4. Erst jetzt können Sie die Immobilie tatsächlich kaufen.
  5. Sind die Baumaßnahmen beendet, müssen Sie die Energieeffizienz nachweisen. Auch hier wird der Energieeffizienz-Berater:in tätig. Von diesem erhalten Sie die Bestätigung nach Durchführung”. Im Falle des Kaufs von einen Fertighaus-Anbieter oder einen Bauträger erhalten Sie die Bestätigung von  diesen. Das prüft dann die KfW. Nach positiver Prüfung zahlt die KfW am Ende den Tilgungszuschuss in Höhe von 12,5 Prozent (max. 18.750 €) aus.

Weitere Voraussetzungen für den KfW Kredit 261

Die Arbeiten müssen von einem zertifizierten Fachunternehmen ausgeführt werden. Außerdem ist der Energieeffizienzexpert:in bei der Planung involviert – Meistens sind Energieeffizienz-Expert:innen Architekten oder Bauingenieure. Das des vorgegebenen Standard bestätigen diese auf Basis der Planung. Erst dann können Sie den KfW-Kredit für Neubau beantragen. Die letztendliche Bestätigung, damit Sie auch den den Genuss des Tilgungszuschusses kommen, erfolgt nach Bauabnahme.

Dieses Prozedere macht es schwierig, mit Eigenleistung den Kreditbetrag zu verringern. Die verpflichtende Beauftragung von Fachunternehmen, schließen Eigenleistungen nahezu aus. Die einzige Möglichkeit ist, diese mit dem Bauunternehmen bzw. Bauträger absprechen. In Grenzen sind Vorarbeiten dann manchmal möglich. Tätigkeiten, die nicht energierelevant sind können darunter fallen: z. B. Außenanlagen, Errichtung einer separaten Garage oder Malerarbeiten.

Macht ein geförderter KfW-Kredit unter diesen Voraussetzungen Sinn?

Nutzen Sie für die Entscheidungsfindung einen bankenunabhängigen Finanzierungsberater. Die Vorgaben, um einen KfW-Kredit von maximal 150.000 € und einen zusätzlichen Tilgungszuschuss von max. 18.750 € zu erhalten, sind hoch. Und führen in der Regel dazu, dass Neubauten in Summe teurer werden. Auch sind die aktuellen Zinskonditionen der KfW nicht wirklich günstiger als Baufinanzierungskredite, die Sie auf dem freien Markt mit vergleichbarer Zinsbindung erhalten. Zumal der freie Markt auch zinsgebundene Laufzeiten von mehr als 10 Jahren anbietet.

Andererseits ist ein Invest in ein Energieeffizenzhaus 40 oder in einen energieautarken Neubau eine Investition in die Zukunft, für das Klima und für den zukünftigen Werterhalt der Immobilie. All diese Faktoren muss wohl überlegt sein. Da Sie den KfW-Kredit im Regelfall mit einem klassischen Baufinanzierungskredit und eventuell mit weiteren Fördermöglichkeiten kombinieren können und wahrscheinlich auch müssen, ist eine umfangreiche Beratung, eine tiefe Expertise sowie eine neutrale Betrachtung der Möglichkeiten durch ausgewiesenen und bankenunabhängige Baufinanzierungsexpert:innen dringend zu empfehlen. Nutzen Sie dafür das kostenfreie Beratungsangebot der accedo AG. Vom ersten Gespräch bis zur kompetenten Abwicklung des Kreditverfahrens bis zur vollständigen Auszahlung begleitet Sie Ihr persönlicher Berater:in. So gehen Sie bei dieser Komplexität auf Nummer Sicher.