Auszahlungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Auszahlung ( Valutierung ) vom Darlehen erfolgen kann. Falls die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann eine Auszahlung trotzdem vorher erfolgen. Hierzu gibt es folgende Möglichkeiten:
- Vereinbarung der Auszahlung auf ein Notaranderkonto
- Eine Notarbestätigung zur Erfüllung der Voraussetzung vorlegen
Hier trägt dann der Notar Gewähr für die korrekte Verwendung vom Darlehensbetrag .
Das Darlehen wird üblicherweise bei fertigen Gebäuden in einer Summe und bei Neubauten mit entsprechendem Baufortschritt (Bautenstand) in Teilbeträgen ausgezahlt.
Grundlage für die Teilauszahlung kann sein:
- Die Makler- und Bauträgerverordnung ( MaBV )
- Eine individuelle Vereinbarung zwischen Bauherr und Bauträger