Gemäß § 1.1 des Bausparkassengesetzes dürfen nur Bausparkassen das Modell Bausparen betreiben. Eine Bausparkasse ist im engeren Sinne ein Kreditinstitut , welches Einlagen von den Bausparern entgegennimmt, und die angesammelten Beiträge in Form von Bauspardarlehen an Darlehensnehmer weiterleiten.
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