Eine Eigentumswohnung ist ein Sondereigentum in einem Mehrfamilienhaus. In der Regel gehört zu dem Sondereigentum auch noch ein Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum der Immobilie . Dies können zum Beispiel der Waschraum, der Garten und die Treppenaufgänge sein. Dies ist im Wohnungseigentumsgesetz geregelt.
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