Fördermittel

Das neue KfW-Förderprogramm: mehr Geld vom Staat

das neue KfW-Förderprogramm startet zum 1.7.2021
01 Jun
Das neue KfW-Förderprogramm unterstützt Nachhaltigkeit und Energie-Effizienz. (Foto:pixabay.com)

Die KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau – legt sämtliche Programme für energieoptimierten Neubau und die energieeffiziente Sanierung von Wohnimmobilien neu auf. Die neuen Programme, die am 1.07.2021 starten, ersetzen und erweitern die bisherigen KfW-Energie-Effizienz-Programme, die nur noch bis zum 30.06.2021 Gültigkeit haben. Eine Übergangsfrist gibt es nicht. Das neue KfW-Förderprogramm ersetzt zum Stichtag somit alle bisherigen. Wichtig ist der Stichtag vor allem für alle, die jetzt in der Planungsphase für Neubau und Sanierung stecken. Wie bisher gilt auch für dfas neue KfW-Förderprogramm: Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahmen eingereicht werden. Deswegen ist gut zu überlegen, ob man bereits jetzt im Juni oder erst einen Monat später im Juli im Rahmen der neuen Kredit- und Zuschuss-Varianten der KfW den Antrag auf Förderung stellt. Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 entwickelt die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude weiter. Die neue „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ startet bei der KfW zum 01.07.2021 und gilt

  • für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime
  • für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser

Das neue KfW-Förderprogramm im Überblick

Das bleibt

Es gibt zwei Programme, die auch nach dem 30.06.2021 weiterhin Gültigkeit haben. Das betrifft:

  • Programm 124: Wohneigentumsprogramm
  • Programm 159: Altersgerecht Umbauen

Das KfW-Wohneigentumsprogramm fördert Privatpersonen, die Wohneigentum neu bauen oder erwerben und selbst nutzen möchten. Sie stellt Bauherren und Immobilienerwerbern ein günstiges Darlehen pro Wohneinheit zur Verfügung. Die maximale Fördersumme beträgt dabei 100.000 Euro. Oftmals lässt sich über das Programm 124 nicht die gesamte Finanzierung bewältigen. Es ergänzt das Hauptdarlehen, das der Kreditnehmer bei einem anderen Kreditinstitut aufnimmt. Ob sich die Aufnahme eines Darlehens aus dem Wohneigentumsprogramm lohnt, hängt dabei vom aktuellen Zinssatz für die Baufinanzierung sowie von flexiblen Faktoren eines „normalen” Baukredits ab. Hier ist die Beratung durch einen bankenunabhängigen Baufinanierungsexperten anzuraten.

Wenn man in einer Bestandsimmobilie sogenannte Barriere abbauen (z. B. Bad- und Küchensanierung, breitere Türen und Zugänge oder Rampen statt Treppen) oder den Einbruchsschutz haben möchte, ist das KfW-Programm 159 sowie die Ergänzungen für Privatpersonen Programm Barrierereduzierung (455-B) oder Programm Einbruchschutz (455-E) passend. Je Wohnung finanziert die KfW Kosten von bis zu 50.000 Euro.

Das ist neu

Die bisherigen KfW-Programme 151 und 152 „Energieeffizient Sanieren” und KfW-Programm 153 „Energieeffizient Bauen” werden zum 30.6.2021 beendet. Diese werden durch das neue KfW-Programm ersetzt, die am 1.07.2021 starten:

  • KfW Programm 261 – Bundesförderung für effiziente Wohngebäude
    Hierzu zählen: Neubau sowie die Vollsanierung von Bestandsimmobilien
  • KfW Programm 262 – Bundesförderung für effiziente Wohngebäude – Einzelmaßnahmen
    Hierzu zählen z. B. Dämmung, Heizung und Fassade

Diese Programme bündeln die bisherigen KfW-Angebote für Energieeffizienz und erneuerbaren Engerien im Gebäudebereich durch die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in einem Förderangebot. Der Kreditnehmer hat dabei die Wahl zwischen der Kreditvariante mit Tilgungszuschuss oder einem direkten Zuschuss. Zudem sind durch das „Erneuerbare Energien (EE)- & Nachhaltigkeitspaket” höhere Förderhöchstbeträge und Tilgungszuschüsse – aufgeschlüsselt in zusätzlichen Effizienzklassen – bei Wohngebäuden möglich.

Das neue KfW-Förderprogramm beinhaltet wichtige Änderungen

  • Verpflichtende Einbindung eines Energieeffizienz-Experten
    für alle Maßnahmen. Ausnahme hierbei: für energieeffiziente Heizungsanlagen (als Einzelmaßnahme) reicht die Durchführung durch einen entsprechenden Fachbetrieb aus.
  • Der Antrag bei der KfW muss vor dem Beginn des Vorhabens gestellt werden
    also vor Abschluss von Liefer- und Leistungs- bzw. Kaufverträgen. Auch hier gibt es eine Ausnahme: Hat  ein dokumentiertes Finanzierungsgespräch stattgefunden, können Liefer- und Leistungsverträge sogenannt „förderunschädlich” abgeschlossen werden. Dieses Fördergespräch MUSS durch ein spezielles KfW-Formular nachgewiesen sein. Dann kann der Kreditantrag vor dem Baubeginn (aber nach bauseitiger Vertragsunterzeichnung) gestellt werden.
  • Erneuerbare Energieanlagen beim Neubau
    Hier können auch Liefer- und Leistungsverträge „förderunschädlich” bereits abgeschlossen werden, bevor der Kreditantrag bei der KfW gestellt wird. Allerdings unter der Voraussetzung, das diese Verträge einen Zusatz – eine sogenannt „aufschiebende Bedingung” (Musterformulierung der KfW) – enthalten.
  • Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
    Bei stufenweiser Sanierung eines Wohngebäudes zu einem Effizienzhaus im Rahmen mehrerer Einzelmaßnahmen erhöht sich der Tilgungszuschuss um 5 Prozent für jeden Sanierungsschritt. Die Sanierung muss innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des Sanierungsfahrplans umgesetzt werden. Der iSFP-Bonus wird ab der ersten umgesetzten Maßnahme gewährt – und auch nicht zurückgefordert, wenn der Fashrplan nicht vollständig umgesetzt wird oder nach Ablauf der 15 Jahre noch nicht abgeschlossen ist.

Obergrenzen für geförderte KfW-Kredite bei Neubau und Sanierung

Im Programm 261 für Neubau-Kauf- und Bau-Vorhaben ist die Darlehenssumme mit 150.000 Euro gedeckelt. Die Tilgungs- und Investitionszuschüsse richten sich dabei nach der Effizienzklasse. Bei Effizienzstandard 55 gibt es 15%, bei Effizienzklasse 40 dann 20% und bei 40+ insgesamt 25 Prozent Zuschuss. Zusätzlich sind bei den Klassen 55 und 40 noch jeweils 2,5 Prozent zusätzlich als EE-Paket möglich. Der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit sowie der Tilgungszuschuss mit 2,5%-Punkte durch EE-Paket bzw. Nachhaltigkeitsklasse ergibt dann den Förderhöchstbetrag von 150.000,- Euro (120.000 Euro ohne Tlgungszuschuss).

Im Programm 261 für die Vollsanierung ist ebenfalls ein Förderhöchstbetrag von 150.000,– Euro vorgesehen. Die Tilgungs- und Investitionszuschüsse gliedern sich hier jedoch in insgesamt 6 Effizienzklassen (40, 55, 70, 85, 100 und Denkmal). Auch hier ist der Förderhöchstbetrag mit 120.000 Euro begrenzt, erhöht sich aber durch 5 Prozent des EE-Pakets ebenfalls auf bis zu 150.000 Euro.

Obergrenzen für geförderte KfW-Kredite bei Einzelmaßnahmen

Im Programm 262 für Einzelmaßnahmen der energieeffizienten Sanierung ist die Darlehenssumme bis zu 60.000 Euro pro Einzelmaßnahme möglich. Zusätzlich gibt es einen Tilungszuschuss pro Einzelmaßnahme, der sich wie folgt gliedert:

  • 20 % Tilgungszuschuss für energetische Maßnahmen:
    • Wände, Dachflächen, Keller und Geschossdecken dämmen
    • Fenster und Außentüren erneuern
    • Sommerlichen Wärmeschutz einbauen oder erneuern
    • Lüftungsanlagen einbauen
    • Digitale Systeme, die Energieverbrauch optimieren oder technische Anlagen smart steuerbar macher (smart home)
  • Tilgungszuschüsse für die Erneuerung der Heizanlage
    • Gas-Brennwert-Heizung:
      20% Tilgungszuschuss
    • Gas-Hybridheizung:
      30% (ohne Austausch Ölheizung) oder 40% (Austausch Ölheizung)
    • Solarthermie-Anlage:
      30% Tilgungszuschuss
    • Biomasse, Wärmepumpe, erneuerbare Energie-Heizung:
      35% (ohne Austausch Ölheizung) oder 45% (Austausch Ölheizung)
    • Gebäudenetz mit mind. 25 % erneuerbarer Energie:
      30% (ohne Austausch Ölheizung) oder 40% (Austausch Ölheizung)
    • Gebäudenetz mit mind. 55 % erneuerbarer Energie:
      35% (ohne Austausch Ölheizung) oder 45% (Austausch Ölheizung)
    • Optimierung der Heizungsanlage:
      20% Tilgungszuschuss

Das neue KfW-Förderprogramm – Fristen und Laufzeiten

Auch hier gibt es Änderungen und neue Grenzen, die sich von den bisherigen KfW-Förderprogrammen unterschieden. So hat der Kreditnehmer die Möglichkeiten zwischen 1o bis 30 Jahren Laufzeit zu wählen, wobei die Zinsbindungsfrist bei allen Varianten immer auf 10 Jahre begrenzt ist. Auch die tilgungsfreien Anlaufjahre können zischen 2, 3, 5 und sogar 10 Jahren gewählt werden.

Der Kredit muss spätestens 36 Monate nach Kreditzusage abgerufen werden. Dabei sind die ersten 12 Monate bereitstellungsprovisions-frei. Die ausbezahlten Mittel müssen spätestens 12 Monate nach Auszahlung verwendet werden.

Neu: Förderung der Baubegleitung

50 % der förderfähigen Kosten für die Baubegleitung werden als Tilgungszuschuss bewährt. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten sind dabei bei Neubau und Vollsanierung auf 10.000 Euro und bei Einzelmaßnahmen auf 5.000 Euro begrenzt.

Auch bietet das neue KfW-Förderprogramm Kredite für diese Leistung der Baubegleitung an, die bei Neubau- und Sanierung auf 10.000 Euro für Einzelhäuser und auf max. 40.000 Euro bei Mehrfamilienhäusern sowie auf 5.000 Euro bei Einzelmaßnahmen begrenzt sind.

Das neue KfW-Förderprogramm – ohne Beratung schwierig

Natürlich ist das neue KfW-Programm tatsächlich eine Erweiterung der bisherigen Förderprogramme und richtet die KfW-Kreditvergabe noch weiter in Richtung Energieeffizienz aus. Doch selbst vier Wochen vor Start ist noch manches unklar. So haben sich viele Banken noch nicht zum Ablauf der Beratung und der Antragsstellung abschließend geäußert. Und auch ist noch nicht ganz geklärt, inwieweit freie Baufinanzierungsberater entsprechende Vermittlungen tätigen dürfen. Trotzdem erscheint eine Beratung von KfW-Kreditinteressenten vor Antragstellung sehr wichtig. Denn besonders bei größeren Vorhaben – wie kompletten Neubau eines Hauses oder Vollstandierung einer Bestandsimmobilie – reichen die in der Summe begrenzten KfW-Krediten in der Regel nicht aus, das gesamte Vorhaben finanzieren zu können. So ist eine Kombinationen mit anderen Kreditvarianten oftmals notwendig.

Wir von der accedo freuen uns trotzdem auf Ihre Anfragen und auf die Beratungsgespräche, die selbstverständlich kostenfrei sind. Denn das neue KfW-Förderprogramm bietet viele Möglichkeiten, möglichst günstig nachhaltig zu bauen und zu investieren und gleichzeitig großzügig von Staat ubnterstützt zu werden. Wichtig erscheint uns dennoch, dass man vorab prüft, in welchem Umfang die KfW-Angebote tatsächlich sinnvoll sind, um entsprechend günstig baufinanzieren zu können.

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