Die Bezeichung Zinsbindungsfrist wurde im Zuge der Einführung der Verbraucherkreditrichtlinie am 11.06.2010 umgewandelt in den Begriff Sollzinsbindung. Siehe deshalb unter der Definition Sollzinsbindung.
Die Bezeichung Zinsbindungsfrist wurde im Zuge der Einführung der Verbraucherkreditrichtlinie am 11.06.2010 umgewandelt in den Begriff Sollzinsbindung. Siehe deshalb unter der Definition Sollzinsbindung.