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Ab sofort Baukindergeld beantragen

Jetzt Baukindergeld beantragen: Nur im Zeitraum vom 1.1.2018 bis 31.12.2020 möglich.
18 Sep
Baukindergeld beantragen: 12.000 Euro pro Kind sind möglich. (Foto: pexels.com)

Ab dem 18. September können Familien Baukindergeld beantragen. Das gilt rückwirkend für Immobilienkäufer, die eine Eigentumswohung oder ein Haus aus dem Bestand ab dem 1.1.2018 finanziertoder einen Neubau in Angriff genommen haben. Pro Kind kann das im Laufe der veranschlagten 10 Jahre Laufzeit 12.000,- Euro ausmachen. Ein Betrag für den es sich lohnt, entsprechende Schritte in die Wege zu leiten.

Wer kann Baukindergeld beantragen

Berechtigt sind Familien oder Alleinerziehende, in deren Haushalten zumindestens ein Kind lebt, das jünger als 18 Jahre ist. Grundvoraussetzung ist, dass es sich bei der Anschaffung der ImmobilieEigentumswohnung oder Neubau, um die erstmalige Anschaffung einer Immobilie handelt und das diese zudem eigengenutzt wird. Somit sind Immobilien, die als Renditeobjekte gehandelt werden und vermietet werden, vom Baukindergeld ausgeschlossen.

Es gelten Einkommensobergrenzen, um Baukindergeld beantragen zu können

Da es sich beim Baukindergeld um eine Förderung insbesonders junger Familien mit geringem Eigenkapital handelt, ist diese auch an Einkommenobergrenzen gekoppelt. Diese beträgt für einen Haushalt – wie bereits erwähnt sowohl für gemeinsam lebende Eltern wie auch für Alleinerziehende – in Summe 75.000,- Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen plus 15.000,- Euro pro Kind. Im Falle von zwei Kinder beträgt diese zu Einkommensobergrenze also 105.000,- Euro bzw. bei einem Kind 90.000,- Euro. Letztendlich werden dann 1.200,– Euro pro Kind und Jahr auf einen Zeitraum von 10 Jahren bezuschusst.

Übrigens: Die vormals geplante Wohnflächenbegrenzung auf 120 qm für eine vierköpfige Familie ist inzwischen gekippt. Dafür wird die Auszahlung von Baukindergeld auf den 31.12.2020 befristet.

Wie und ab wann kann man Baukindergeld beantragen

Anträge für das Baukindergeld müssen über die KfW eingerecht werden. Dies kann man online beantragen. Wichtig: Der Kaufvertrag der Immobilie muss frühestens zum 1.1.2018 oder später unterzeichnet sein; wer bereits 2017 einen solchen Vertrag unterschrieben hat, kommt nicht in den Genuss von Baukindergeld.

Außerdem muss der Antragsteller in seine eigenegenutzte Immobilie bereits eingezogen sein. Als Nachweis für die Förderbank gilt die Meldebestätigung der Gemeinde oder Kommune.

Und es sind Fristen einzuhalten: Wer zwischen 1.1. und 17.09. seine neue Immobilie bezogen hat, muss spätestens bis zum 31.12.2018 den Antrag stellen; wer nach dem 18.09. die neue Immobilie bezieht, muss spätestens 3 Monate nach dem Datum der Meldebestätigung den Antrag auf Baukindergeld eingereicht haben. Dabei muss es sich zudem um den Hauptwohnsitz handeln.

Das Baukindergeld ist bis zum 31.12.2020 befristet! Bis dahin muss man die Baugenehmigung erhalten bzw. die Bau­anzeige gestellt  oder den Kaufvertrag unter­zeichnen haben.

Weitere Voraussetzungen: Das Kind bzw. die Kinder dürfen am Zeitpunkt des Einzugs (Meldebestätigung) nicht älter als 18 Jahre sein. Kinder, die nach Einzug im Zeitraum von maximal 3 Monaten geboren werden, sind zudem förderberechtigt.

Die Eigentumsverhältnisse an der Immobilie

Das Gute an dem Baukindergeld ist, dass bereits 50 Prozent Eigentumanteil ausreichen. D. h. Alleinerziehende oder Partnerschaften haben die Möglichkeit, sich den Besitz dieser Immobilie mit Dritten z. B. mit mitfinanzierenden Eltern zu teilen. Wichtig ist nur, dass die Antragssteller mindestens 50 Prozent an der Eigentumswohung oder dem Haus laut Grundbuch besitzen.

Zudem besteht die Möglichkeit, das Baukindergeld mit anderen Förderprogrammen der KfW zu kombinieren. Um einen vollständigen Überblick zu erhalten, empfehlen wir, die entsprechenden Onlineangebote der KfW zu besuchen. Nutzen Sie diesen Link.

Es ist also wichtig, sich jetzt zu informieren, da kurze Fristen gelten. Auch der Beantragungszeitraum zwischen Wohnsitz-Anmeldung und Abgabe des Antrags mit 3 Monaten ist eng bemessen, da während dieser Zeit eine Vielzahl von Unterlagen einzureichen sind. Deswegen ist dringend angeraten, bereits vor Anmeldung der neuen Wohnadresse bei der Gemeinde alle Unterlagen gesammelt zu haben, um diese dann sofort nach Anmeldung bei der KfW einreichen zu können.

https://www.zinsvergleich.de/2018/03/vielfaeltige-foerdermoeglichkeiten-baufinanzierung/