Das Baukindergeld ist eine Erfolgsgeschichte. Das im September 2018 gestartete Förderprogramm der Bundesregierung haben bereits über 300.000 Familien in ganz Deutschland in Anspruch genommen. Allen Befürchtungen zum Trotz profitieren vor allem Familien mit durchschnittlichem Einkommen von dieser Maßnahmee. Und nicht wie befürchtet vor allem Besserverdienende. Wie die KfW mitteilte, liegt das durchschnittliche Jahres-Einkommen der Antragssteller bei ca. 50.000,– Euro brutto. Dieser Wert entspricht ziemlich genau dem gesamtdeutschen Durchschnittseinkommen, das mit ca. 3.300,– Euro pro Monat beziffert wird. In Summe wurden von der KfW bisher ca. 6,5 Milliarden Fördergelder für den Kauf einer Immobilie oder den Neubau eines Hauses ausgeschüttet.
Das Baukindergeld hilft vor allem jungen Familien
Wie die KfW mitteilt, habe das Baukindergeld sehr vielen vor allem jungen Familien geholfen, eine eigengenutzte Immobilie zu finanzieren. Das Baukindergeldprogramm fördert junge Familien mit einem staatlichen Zuschuss pro Kind über 12.000,– Euro für 10 Jahre, ausgezahlt in jährlichen Raten von 1.200,– Euro.
Wichtig zu wissen: der Fördertopf verfügt über ingesamt 9,9 Millarden Euro, von dem bisher (Stand 12 / 2020) bisher 6,5 Millarden ausgezahlt wurden. Es ist also noch genügend Substanz da, damit noch viele Antragssteller in den Genuss dieser Förderung kommen können. Der positive Nebeneffekt der Fördergelder: Banken rechnen dieses Fördergeld als Eigenkapital an, was sich positiv auf den dann bankseitig angebotenen Zinssatz auswirken kann.
Wer also einen Kaufvertag oder eine Baugenehmigung vorweisen kann, die ab dem 1. Januar 2018 unterzeichnet bzw. bewilligt wurden, kann die staatliche Förderung von 12.000,- Euro pro Kind auch rückwirkend beantragen. Fördergelder werden solange bewilligt bis das gesamte Fördervolumen von 9,9 Millarden Euro ausgeschöpft ist.
Was viele nicht wissen: Der Förderzeitraum wurde bis zum 31. März 2021 verlängert
Alle Familien mit Kindern, deren Jahreseinkommen eine gewisse Obergrenze nicht übersteigt: Diese beträgt für einen Haushalt – für Ehepaare, gemeinsam in einem Haushalt lebende Eltern ohne Trauschein und für Alleinerziehende – in Summe 75.000,- Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen plus 15.000,- Euro pro Kind. Im Falle von zwei Kinder beträgt diese Einkommensobergrenze also 105.000,- Euro bzw. bei einem Kind 90.000,- Euro. Letztendlich werden dann 1.200,– Euro pro Kind und Jahr auf einen Zeitraum von 10 Jahren rückzahlungsfrei bezuschusst.
Die Verlängerung des Förderzeitraums bezieht sich dabei auf das Datum der Unterschrift unter einen Kaufvertrag bzw. die Genehmigung der Baubewilligung für einen Neubau. In beiden Fällen muss die Immobilie eigengenutzt sein. Antragsteller müssen bis zum 31. März zusätzlich zum Grundbucheintrag Kaufverträge und Baugenehmigungen einreichen.
Die Frist für die Einreichung des Antrags läuft noch bis Ende 2023
Alle Familien, die einen bis zum 31.3.2021 datierten Kaufvertrag oder eine Baugenehmigung bis zum selben Daten vorweisen, haben bis zum 31.12.2023 dann Zeit, rückwirkend den Förderantrag zu stellen. Diese Chance auf staatliche Förderung sollte man sich nicht entgehen lassen.
2020 – KfW vermeldet ein Rekordjahr bei Anträgen
Im Jahr 2020 erhielten knapp 125.000 Antragsteller eine Zusage für Baukindergeld in einer Gesamthöhe von 2,6 Milliarden Euro, so die KfW. Ab September 2020 hat die Zahl der Anträge kräftig zugelegt. Allein im Dezember seien 21.000 Anträge eingegangen. Die KfW vermutet, dass dieser rasante Anstieg damit zu tun habe, dass viele Antragsteller davon ausgegangen sind, dass die Förderung Ende 2020 auslaufen.
Richtig ist vielmehr, dass man tatsächlich bis 31.12.2023 Zeit habe, Baukindergeld zu beantragen. Der Termin 31.12.2020 bezog sich dabei auf die Unterschrift unter Kaufvertrag oder eine bewilligte Baugenehmigung. Dieser Termin wurde aber als Folge der Corona-Pandemie bis zum 31.3.2021 verlängert, weil es wegen der Corona-Pandemie beim Bauen und beim Hauskauf teilweise zu Verzögerungen kam.
Besonders rege wurde das Baukindergeld-Förderprogramm in den bevölkerungsreichen westlichen Bundesländern Nordrhein-Westfalen (seit 2018 gut 64.400 Familien mit fast 1,4 Milliarden Euro) angenommen, gefolgt von Bayern (47.572 Familien, knapp eine Milliarde Euro), Baden-Württemberg (41.786, 909 Millionen Euro) und Niedersachsen (37.100, 788 Millionen Euro). Diese Zahlen hat die KfW mitgeteilt.
Baukindergeld – wichtiger Baustein des Baufinanzierungskonzepts
Je nach der Anzahl der Kinder kann das Baukindergeld 12.000,- Euro, 24.000,- Euro oder gar 36.000,– Euro oder mehr ausmachen. Da Banken bewilligtes Baukindergeld wie Eigenkapital abewerten, erhöht sich dadurch auch der Eigenanteil an der Immobilienfinanzierung, was wiederum positive Effekte auf die Höhe der bankenseits angebotenen Zinsen hat. In Summe verbilligt man so die Gesamtkosten der Baufinanzierung.
Neben dem Baukindergeld kann man noch mit weiteren Zuschüssen, zinsverbilligten Darlehen und Förderungen durch die KfW rechnen. Besonders bei Sanierungsmaßnahmen oder Neubau eines energeieffizienten Hauses wird man zusätzlich durch die KfW gefördert. Sprechen Sie mit Ihrem persönlichen accedo-Berater:in. Diese können Ihnen das breite Feld Ihrer Möglichkeiten bei Förderungen zeigen. Und Sie gemeinsam mit Ihrem Berater:in entscheiden, was letztendlich für Sie Sinn macht. Zwar kann accedo den Antrag auf Baukindergeld nicht einreichen – das müssen Sie in Eigenregie veranlassen. Aber für alle weiteren Förderprogrammen der KfW übernimmt accedo bzw. die vermittelte finanzierende Bank die Antragsstellen.
Wir empfehlen: wenn Sie zwischen September 2018 bis März 2021 einen Kaufvertrag unterschrieben oder eine Baubewilligung erhalten haben, abr noch keinen Antrag auf Baukindergeld eingereicht haben, dann sollten Sie das jetzt tun. Im Fördertopf gibt es noch genug Geld. Und selbst wenn Ihre Baufinanzierung längst unter Dach und Fach ist, wer verzichtet freiwillig schon gerne auf 12.000,– Euro pro Kind. Alle Informationen rund um das Baukindergeld und sonstige Förderprogramme erfahren Sie in einem unverbindlichen und kostenfreien Beratungsgespräch von der accedo AG.
Hinweis: folgender Artikel über Voraussetzungen und Bedingungen für Ihren Baukindergeld-Antrag ist von September 2018. Die verlängerte Frist der Einreichnung bis zum 31.3.2021 war zu dem Zeiotpunt natürlich nicht bekannt.