Baufinanzierung

Wohnungseigentumsgesetz regelt Rechte von Besitzern

15 Sep
Das neue Wohnungseigentumsgesetz verschafft Besitzern von Eigentumswohnungen neue Spielräume (Foto: pexels.com)

Neuigkeiten für Besitzer einer Eigentumswohnung: Die Bundesregierung plant das Wohnungseigentumsgesetz zu überarbeiten. Bereits im Herbst möchte man den Gesetzentwurf dem Bundestag zur Genehmigung vorlegen. Da es sich um einen Entwurf der Großen Koalition handelt, ist damit zu rechnen, dass das Wohnungseigentumsgesetz gemäß dem Entwurf novelliert wird. Dadurch werden Besitzer von Eigentumswohnungen neue Freiheiten bekommen, insbesondere was die Modernisierung und Sanierung der eigenen vier Wände betrifft.

Wohnungseigentumsgesetz: Wohnungseigentumer können unabhängiger agieren

Die Regierungsparteien aus Union und SPD haben sich auf einen Kompromiss bei der Reform des Wohnungseigentumsgesetz verständigt, das den individuellen Spielraum von Wohnungseigentümern erheblich erweitert. Die Eigentümerrechte bei Sanierung und Modernisierung der eigenen vier Wände werden gestärkt und Baumaßnahmen erleichtert.

Zentrale Punkte der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes, die dann der Entscheidung des Einzelnen und nicht der Entscheidung der Hausgemeinschaft obliegen, sind:

  • barrierefreier Umbau der eigenen Wohnung
  • Versetzen oder Entfernen von Wänden
  • umfassender Einbruchsschutz
  • Einbau einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge
  • Glasfaser-Anschluss

Kernpunkt hierbei ist, dass es sich hierbei um Maßnahmen handelt, die ausschließlich die eigene Wohnung betreffen, daß der Wohnungseigentümer selbst für die Kosten aufkommt und diese nicht auf die Hausgemeinschaft abwälzt. Dies soll Investitionen ermöglichen, ohne dass finanzschwächere Eigentümer bzw. Mitglieder der Hausgemeinschaft überfordert werden.

Die Gesetzesreform macht Wohnungseigentümergemeinschaften handlungsfähiger

Durch diese Reform sinken auch die bisher geforderten Mehrheiten für Sanierung und Modernisierung des Hauses. Man spricht dabei von einer ”Koalition der Sanierungswilligen”. Wenn der Gesetzentwurf im November beschlossen wird, bedarf es keiner Mehrheit der Eigentümergesellschaft mehr, um zum Beispiel den Einbau eines Fahrstuhls oder energetische Sanierungsmaßnahmen durchzusetzen. Zahlen müssen dann aber nur die, die die für diese Baumaßnahmen gestimmt haben –auch wenn die gesamte Eigentümergemeinschaft davon profitiert. Diese Regelung betrifft somit alle baulichen Maßnahmen zum Beispiel auch eine Fahrrad-Garage oder die Innenhofgestaltung.

Ausnahme: Falls eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen, die zugleich mindestens die Hälfte der Miteigentumsanteile umfasst, für Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen stimmen, müssen alle Eigentümer anteilig für diese baulichen Maßnahmen zahlen. Der Entwurf des Wohnungseigentumsgesetzes schränkt dabei ein, dass die Kosten für die geplanten Maßnahmen nicht unverhältnismäßig sein dürfen. Dieser Zusatz könnte tatsächlich in der Zukunft zu Unstimmigkeiten und entsprechenden Rechtsstreitigkeiten innerhalb der Eigentümergemeinschaften führen.

Das neue Wohnungseigentumsgesetz verpflichtet Hausverwalter zu zertifizierter Qualifikation

Wenn die Novellierung ist Kraft getreten ist, dürfen bestellte Hausverwaltungen nur noch kleinere Reperaturen eigenständig und ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft veranlassen.  Teuere und somit bedeutsame bauliche Angelegenheiten bedürfen dann immer der mehrheitlichen Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Zusätzlich können sich Eigentümergemeinschaften schneller von ihrem Verwalter trennen und einen neuen bestellen.

Hauverwaltungen müssen dann zusätzlich Zertifizierungen vorweisen und eine Prüfung bei der zustndigen Industrie- und Handelskammer ablegen. So woll der Gesetzgeber die Qualität der Wohneigentumsverwaltung stärken und „schwarzen Schafen” die rote Karte zeigen.

Das Wohnungseigentumsgesetz öffnet neue Perspektiven und führt zu komplexeren Sanierungsfinanzierungen

Solange der Eigentümer bauliche Maßnahmen innerhalb seiner eigenen Wohnung durchführt, bleibt in Sachen Sanierungsfinanzierung alles beim Alten. Je nach Höhe der geplanten Maßnahmen stellt sich wie bisher nur die Frage, ob man dies mit einem Ratenkredit (bis 50.000,–€) oder einem regulären Baufinanzierungskredit finanzieren wll. Selbst barrierefreie Umbauten oder Einbruchsschutz, die man mit Zuschüssen der KfW realisiert, sind unproblematisch möglich – letzteres aber unter Zuhilfenahme einer Bank oder eines unabhängigen Baufinanzierungsvermittlers.

Komplizierter wird es jedoch, wenn man innerhalb seiner Wohung KfW-Kredite bzw. -zuschüsse mit „normaler” Kreditfinanzierung kombinieren möchte; also wenn man plant, das Bad altersgerecht zu modernisieren und gleichzeitig eine neue Küche ohne barrierefrei Maßahmen zu finanzieren. In einem solchen Fall sollte man die Expertise einer erfahrenen Baufinanzieungsberatung hinzuziehen, um so den individuell günstigsten Weg zu finden.

Geht es aber zum Beispiel um die energetische Sanierung des gesamten Hauses, an deren Finanzierung sich aber weniger als 50 Prozent der Eigentümergemeinschaft beteiligen, handelt es sich um ein täschlich kompliziertes Finanzierungsmodell mit mehreren Beteiligten. Eine solcher gemeinschaftlicher Baufinanzierungsvertrag ist ohne umfassende Hilfe eines unabhängigen Baufinanzierungsexperten nur schwer realisierbar.

Je komplexer das Vorgaben umso wichtiger ist die Beratung

Ob Baufinanzierungs- oder Ratenkredit, ob eine Kombination aus Barmitteln und KfW-Zuschüssen oder ob ein komplexes Finanzierungskonzept mit mehren unabhängigen Kreditnehmern zu erstellen ist, eine kostenfreie Beratung ist immer anzuraten. Kosetnfreie Beratungen bieten in der Regel die großen deutschen Baufinanzierungsvermittler wie zum Beispiel die ACCEDO AG. Bereits beim Erstgespräch kann man Machbarkeit und Kosten eruieren lassen. Denn diese Vermittler haben sämtliche Angebote von über 400 Banken im tagesaktuellen Zugriff.

Bankenunabhängige Vermittler begleiten Sie umfassend und persönlich bis zur Vorlage des Kreditvertrags. Auch das ist kostenfrei, wenn man den richtigen Anbieter wählt. Dieser erhält seine Aufwendungen erst nach Abschluss des Finanzierungsvertrags. Und das von der vermittelten Bank. Für Sie also auch kostenfrei. Dass die Zinssätze trotzdem oftmals unterhalb der angebotenen Sätze der Hausbank liegen, hat mit den Volumina zu tun, die diese Vermittler mit den Banken verhandeln. So kommen Sie nicht nur in den Genuss einer vollumfänglichen Expertise und Beratung, sondern können auch noch günstigere Zinsen erhalten, die Sie dann direkt in die Tilgung stecken können.  Denn das ist der beste Weg, schnellstmöglich schuldenfrei zu sein. Und eine schnelle Schuldenfreiheit ist mit Abstand der beste Weg, besonders günstig zu finanzieren.

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