Als Miteigentumsanteil wird das Miteigentum an einer Immobilie zu bestimmten Teilen bezeichnet. Zum Beispiel hat der Wohnungseigentümer 20/100 Eigentumsanteil an der Gartenfläche. Siehe hierzu auch die Begriffe Sondereigentum , Gemeinschaftseigentum , Wohnungseigentum und Teileigentum .
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