Die Frist für das Baukindergeld 2020 ist bereits in Sicht. Am 31.12.2020 wird der Fördertopf für Baukindergeld unwiderruflich geschlossen. Deswegen sollte man sich jetzt umfassend erkundigen, will man im letzten Jahr vor Förderstopp in den Genuss des staatlichen Zuschusses kommen. Es steht bereits fest, dass Baukindergeld seit der Einführung 2018 ein Erfolg ist. Laut Förderbank sind bis Ende November 2019 bereits 171.510 Anträge eingangen. Das entspricht einem Zuschuss-Volumen von ca. 3,5 Milliarden Euro.
Insgesamt stehen Mittel von 9,9 Mlliarden zur Verfügung. Akutell werden ca. 10.000 Anträge pro Monat eingereicht. Wer nun im Lauf des Jahres 2020 einen Antrag auf Baukindergeld einreicht, hat damit gute Chancen, in den Genuss der Förderung zu kommen. Immerhin macht der Zuschuss pro Kind über 10 Jahre 12.000 Euro aus. Für alle, die zwei oder mehr Kinder im förderfähigen Alter haben, rechnet sich das Baukindergeld besonders. Aber so ganz einfach ist es nicht, den Zuschuss tatsächlich zu erhalten.
Baukindergeld 2020 – Fristen sind unbedingt einzuhalten.
Alle Fristen müssen beachtet werden. Versäumt man nur eine, ist der Anspruch verwirkt. Das zeigen die Erfahrungen der Jahre 2018 und 2019. Vom Identitätscheck bis zum richtigen Zeitpunkt für die Einreichung des Antrags.
Zum Beispiel: Zwischen der Wohnsitz-Anmeldung Ihrer neuen Adresse und Abgabe des Antrags dürfen maximal 3 Monate liegen. Da in diesem Zeitraum eine Vielzahl von Unterlagen einzureichen sind, raten wir, bereits vor der Wohnsitz-Anmeldung alle Unterlagen zu sammeln. Baukindergeld wird ausschließlich von der KfW (Programm 424) bewilligt und ausgezahlt.
Alle eingereichten Dokumente und den Status der Bearbeitung bzw. der Vollständigkeit finden Sie im KfW-Zuschussportal unter „Meine Zuschussanträge“. Das sollten Sie, während der Antrag läuft, ständig im Auge behalten.
Die gesamte Abwicklung des Antrags geschieht ausschließlich online. Im Normalfall muss die Privatperson selbständig agieren – Ihre Hausbank wird Ihnen dabei nicht helfen. Deswegen ist die Recherche, welche Unterlagen (Einkommensteuerbescheide von Antragsteller und Partner, Meldebestätigung, Grundbuchauszug) und Fristen Sie beachten müssen, VOR Einreichung der Unterlagen dringend anzuraten. Am besten haben Sie bereits alles vorliegen, bevor Sie das Baukindergeld 2020 beantragen.
Erste Informationen erhalten Sie auf dem Portal der Verbraucherzentrale: Baukindergeld: Wer es bekommt und wie Sie es beantragen.
Baukindergeld – Wer kann es beantragen?
Das wichtigste zuerst:
- Ende 2020 muss der Kaufvertrag unterschrieben sein oder die Baugenehmigung vorliegen. 2021 ist es vorbei. Wer erst dann den Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erhalten hat, liegt bereits außerhalb der Frist.
- Spätestens sechs Monate nach dem Einzug (amtliche Meldebestätigung) muss der Antrag für das Baukindergeld gestellt sein.
- Der Antrag muss allerspätestens zum 31.12.2023 bei der KfW eingegangen sein.
Jede Familie mit mindestens einem Kind im Alter unter 18 Jahre hat grundsätzlich Anspruch, wenn das zu versteuernde Jahreshaushaltseinkommen max. 75.000 Euro beträgt. Pro weiterem Kind erhöht sich die Einkommensobergrenze um weitere 15.000 Euro. Weitere Voraussetzung ist zudem, dass alle Kinder, die für die Förderung berücksichtigt werden, in die Immobilie einziehen bzw. gemeinsam im Familienverbund leben müssen. Außerdem gibt es Baukindergeld nur für Ihre erste Immobilie. D. h. Ihr Name darf bei keiner anderen Imobilie bereits im Grundbuch eingetragen sein.
Auch wichtig: Sind die jährlichen Mittel des von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Fördertopfes aufgebraucht, gibt es auch keine Förderung mehr. Deswegen ist anzuraten, bis Ende des II. Quartals des Jahres um Förderung anzuzusuchen.
Wer hat bisher Baukindergeld erhalten?
Die KfW-Förderbank nennt Zahlen: Das Baukindergeld erhalten vor allem junge Familien mit niedrigen bis mittleren Einkommen. 86 Prozent der Anträge wurden demnach von Familien mit ein bis zwei Kindern gestellt. 30 Prozent leben mit Kindern zwischen null und zwei Jahren im Haushalt. Circa 65 Prozent hatten Kinder zwischen null und sechs Jahren. Mehr als 60 Prozent der Antragssteller verfügen über ein durchschnittliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr.
Diese Werte zeigen, dass es heute also auch noch für Familien im mittleren Einkommenssegement möglich ist, Eigentum zu finanzieren. Dabei zeigt sich auch, dass das Baukindergeld vor allem für den Kauf von Bestandsimmobilien genutzt wird. Die eigentliche Intention der Bundesregierung, mit dem Baukindergeld auch den Neubauten bzw. die Schaffung von neuem Wohnraum zu fördern, erscheint damit nicht erreicht worden zu sein.
Baukindergeld 2020 – das definitiv letzte Jahr der Förderung.
Die Förderung ist von 2018 bis 2020 befristet. Es scheint auch nicht so, dass die Bundesregierung eine Verlängerung oder Neuauflage plant. Da das Baukindergeld erwiesenermaßen besonders jungen Familien bei der Baufinanzierung sehr hilft und zudem die Baufinanzierung vereinfacht, sollte alle, die 2020 eine Immobilie kaufen oder Neubauen wollen, sich mit den Möglichkeiten und Voraussetzungen auseinandersetzen. Eine Frist ist dabei wichtig: bis zum 31.12.2020 muss der Kaufvertrag unterschrieben sein (Immobilienkauf) oder die Baugenehmigung (Neubau) vorliegen. Und spätestens 3 Jahre später müssen Sie und Ihre Familie eingezogen sein.
Deswegen ist es für junge Familien, die einen Immobilienkauf im Jahr 2020 planen, besonders wichtig, sich jetzt über die Möglichkeiten, die Rahmenbedingungen und die benötigten Unterlagen zu informieren. Hierbei helfen auch Baufinanzierungsberater von versierten Baukredit-Vermittlern. Gemeinsam mit diesen Experten ist es möglich, schnell und relativ unkompliziert Baukindergeld 2020 zu beantragen.
Baukindergeld 2020: Eigeninitiative ist unerlässlich.
Ist der Antrag erst einmal eingereicht, müssen die Antragsteller dann aber in Eigenregie einige Unterlagen bei der Förderbank einreichen und dabei aufpassen, keine Frist zu versäumen. Denn eine Fristversäumnis hat in der Regel zur Folge, dass der Antrag dann nicht bewilligt wird. Und das wäre dann mehr als ärgerlich, wenn Ihnen so 12.000, 24.000 oder gar 36.000 Euro „durch die Lappen” gehen.
Anträge können erst bei Vorliegen der Kauf- oder Bauunterlagen ausschließlich online bei der KfW gestellt werden. Dabei ist aber empfehlenswert, diesen im Falle eines Immobilienkaufs erst nach Einzug zu stellen, denn dadurch entgehen Sie der Gefahr, Fristen zu verpassen.