Viele sprechen von einem Hypothekendarlehen, wenn sie eine Baufinanzierung meinen. Im Noramlfall nimmt man bei der Finanzierung einer Immobilie eine Hypothek auf. Genaugenommen ist die Hypothek ein Pfand, die sicherstellen soll, dass die finanzierende Bank ihr Geld auch dann zurückbekommt, wenn der Kredit vom Schuldner nicht zurückgezahlt wird. Dabei ist die Hypothek aber icht das einzige Pdandrecht. Auch die Grundschuld dient der Bank als Sicherheit für den Kredit. Dabei gibt es aber einen wesentlichen Unterschied.
Die Grundschuld ist flexibler und einfacher in der Anwendung als eine Hypothek
Die Grundschuld ist im § 1191 BGB geregelt. Der wichtigste Unterschied zur Hypothek ist die Tatsache, dass für eine Grundschuld nicht notwendigerweise ein Darlehen bzw. eine Baufinanzierung notwendig ist. Eine Grundschuld kann eingetragen werden, um Ihr Grundstück auch für andere Kreditformen als eine Baufinanzierung zu beleihen. Sie ist im Grundbuch eingetragen und kann auch nach vollständiger Tilgung stehen bleiben, um sie in späterer Folge wieder als Sichereit zu nutzen. Da die Eintragung einer Grundschuld Gebühren kostet, lassen viele Kreditnehmer diese nach Ablauf auch stehen.
Da eine Grundschuld flexibler und einfacher in der Nutzung ist, nutzen Banken, Versicherungen und Bausparkassen diese inzwischen fast immer zur Absicherung einer Baufinanzierung bzw. eines Baukredits. Normalerweise wird die Grundschuld nach Abschluss eines Baukredits eingetragen. Zusammen mit dem Kreditvertrag erhält der Kreditnehmer die Unterlagen für die Grundschuldeintragung, die ein Notar vorbereitet und das Grundbuchamt dann ins Grundbuch einträgt. Für Notar wie für Eintragung fallen Gebühren an. Auch bei einer späteren Löschung der Eintragung nach vollständiger Tilgung des Kredits werden wiederum Gebühren fällig. Für viele ein Grund, die Grundschuld einfach stehen zu lassen.
Eine Hypothek ist ein Pfand auf das Grundstück
Auch wenn man von einem Hypothekendarlehen als Synonym für eine Baufinanzierung spricht, beleiht eine Hypothek nicht die Eigentumswohnung oder das Haus. Eine Hypothek wird normalerweise auf das Grundstück aufgenommen. Genaugenommen wird diese aber so gut wie nie in Anspruch genommen. An deren Stelle tritt die Grundschuld. Eine Bank prüft vor Kreditvergabe, ob mehrere Grundschulden in das Grundbuch eingetragen sind. Wichtig: Banken haben immer Vorrang. D. h. die Bank, die in der Reihenfolge zuvorderst steht, würde im Falle einr Zwangsversteigerungen das so erlöste Geld bekommen. Deswegen braucht die Bank vor Austellung des Baukredits immer einen Grundbuchauszug.
Irritierend: Im Grundbuch ist auch die Verzinsung der Grundschuld angeführt. Diese liegt in der Regel bei 15 Prozent. Also weit höher als die Verzinsung der Baufinanzierung. Denn nur so kann das Kreditinstitut einen höheren Betrag als den der Grundschuld bei einer Versteigerung zurückerhalten. Diese Grundschuldzinsen sind somit eine zusätzliche Sicherheit für die kreditgebende Bank.
Die Hypothek auf ein Grundstück verringert den Zinssatz der Baufinanzierung
Auch wenn genaugenommen in den allermeisten Fällen die Grundschuld als Sicherung dient, wird von Hypothekendarlehen gesprochen. Diese Sicherheit, die das Grundstück bietet, führt dazu, das Baufinanzierungszinsen weit günstiger als Zinsen von Ratenkrediten sind. Denn die eingepreiste Sicherheit führt finanzmathematisch dazu, dass das Ausfallrisiko eines Baukredits für die Bank geringer als das bei einem Konsumentenkredits ist. Wer im rechtlichen Sinne von Hypthek spricht, meint die Besicherung eines Grundstücks mit und ohne Bebauung. In der Praxis spielt aber die Grundschuld eine gewichtere Rolle. Das ist aus juristischer Sicht entscheidend. Sie müssen sich klar sein, dass die Bank durch die Grundschuld weitgehende Recht hat. Sie kann bei Zahlungsunfähigkeit problemlos und vor allem sehr schnell auf Ihr Vermögen zugreifen.