Da der Grundstückskaufvertrag von Gesetzwegen durch einen Notar beurkundet werden muss, fallen hierfür auch Gebühren an. Diese Notarkosten zählen gleich wie Erschließungskosten , Maklercourtage und Grunderwerbsteuer zu den Nebenkosten . In der Regel sind für Notar- und Gerichtskosten ca. 1,5% des Kaufpreises einzukalkulieren. Siehe auch Begriff Notarieller Kaufpreis . Die Notarkosten können Sie bequem mit unserem Notar- und Grundbuchkostenrechner ausrechnen.
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