Die Rallye der günstigsten Zinsen geht weiter. Die Zinssätze für 10 jährige Darlehen können unter erfüllbaren Bedingungen nahe 1 Prozent liegen. So günstig war Baufinanzierung tatsächlich noch nie. Für alle, die vor längerer Zeit eine Baufinanzierung abgeschlossen hatten, kann das ein Grund zum Ägern sein, denn viele zahlen noch Zinsen jenseits der 3 Prozent. Deswegen ist es umso wichtiger, sich jetzt seinen Vertrag anzusehen. Gesetzlich gilt ja, dass Kreditnehmer ihren Baufinanzierungsvertrag bereits nach 10 Jahren – unter Beachtung einer halbjährigen Kündigungsfrist – kündigen können, egal wie lange die Vertragslaufzeit abgeschlossen ist. Deswegen ist jetzt der beste Zeitpunkt, sich umfassend zu informieren und danach zu handeln. Denn viel günstiger kann Baugeld in Zukunft nicht mehr sein. Deswegen ist es jetzt ratsam, sich jetzt die günstigsten Baufinanzierungszinsen für die Anschlussfinanzierung zu sichern.
Forward-Darlehen als Absicherung der Anschlussfinanzierung
Falls Ihre Erstfinanzierung aber erst seit sieben oder acht Jahren läuft und Sie noch mindestens 2 Jahre warten müssen, bis der Vertrag ausläuft oder Sie erst dann vom 10 jährigen Kündigungsrecht Gebrauch machen können, gibt es eine Lösung, sich jetzt bereits die aktuell günstigsten Zinsen für die Zukunft zu sicher: das Forward-Darlehen. Forward-Dalehen können Sie zum Beispiel bereits 36 Monate vor Ablauf des Erstvertrags abschließen. Dabei gilt aber, dass, je länger diese Spanne ist, die Forward-Baufinanzierung immer teurer wird– was aber derzeit in den günstigsten Zinszeiten in Summe immer noch sehr sehr günstig im Vergleich zum Altvertrag sein kann.
Was kostet ein Forward-Darlehen?
Die meisten Anbieter verlangen für Forward-Darlehen, die in den nächsten 6 Monaten nach Abschluss greifen, keinen Aufschlag. Danach müssen Sie, je nach Anbieter, mit 0,02 bis o,o4 Zinsaufschlag pro Monat der Forwardlaufzeit (bei 24 Monaten also zwischen 0,5 und 1 Prozent) auf den aktuellen Baufianzierungszins rechnen. Forward bedeutet dabei die Wartezeit, bis der Vertrag gültig wird. Eine wichtiger Hinweis: Wenn Sie das Forward-Darlehen abgeschlossen haben und danach die Zinsen weiter fallen, müssen Sie den abgeschlossenen Vertrag trotzdem antreten. Aber: Da die Zinsen derzeit so günstig sind, sind mit großen Zinsabschläge absolut nicht mehr zu rechnen. Es gibt Anbieter, die Forward-Darlehen bis zu einer Vorlaufzeit von 60 Monaten (!) anbieten. Aber bei diesen langen Vorlaufzeiten ist unbedingt ein Baufinanzierungsexperte zu Rate zu ziehen, der Ihnen exakt sagen kann, ob diese dann hohen Zinsaufschläge im Endeffekt im Vergleich zum Altvertrag bringen oder ob es nicht sinnvoll ist, jetzt erst einmal abzuwarten, um dann erst in 48 oder 36 Monaten vor Ablauf zu handeln.
Forward-Darlehen funktionieren wie eine ”normale” Baufinanzierung
Abgesehen von dem Zinsaufschlag auf die Wartezeit, bis der Forward-Vertrag einsetzt (nach Ablauf des Altvertrags), gelten für Forward-Darlehen die selben Regeln wie für eine ”normale” Baufinanzierung in Niedrigzinszeiten:
- lange Vertragslaufzeit (wenn möglich bis zur vollständigen Schuldenfreiheit)
- möglichst hohe Tilgung
- Sondertilgungsmöglichkeiten berücksichtigen
- Vertrag möglichst flexibel gestalten
Deswegen unsere Empfehlung: Normalerweise rechnet es sich immeer, wenn man ab 36 Monaten vor Ablauf des Erstvertrages ein Forward-Darlehen abschließt. Das muss aber trotzdem noch gut überlegt und gut berechnet sein. Nehmen Sie sich also bereits lange vor Ablauf die Zeit, sich umfassend über die Möglichkeiten der Sicherung der aktuellen Minimalzinsen für Ihre Anschlussfinanzierung zu informieren. Dabei sollten Sie nicht allein auf Ihre Hausbank vertrauen sondern auch mindestens einen bankenunabhängigen Direktfinanzierer wie den Testsieger ACCEDO AG befragen, deren Beratung und Angebotsausarbeitung immer kostenfrei und unverbindlich ist. So können Sie von den absoluten Monimalzinsen in Zukunft profitieren und schneller schuldenfrei sein. Das kann Anschlussfinanzierung optimieren, wenn sie jetzt handeln und Informationen zum Forward-Darlehen einholen. Sie werden überrascht sein, dass sie trotz Zinsaufschlag weit günstiger wie mit ihrem Erstvertrag fahren werden.