Fördermittel

Altbau-Sanierung mit BAFA-Förderung

08 Feb
Mit der Einzelmaßnahmen-Förderung der BAFA eine Betstandsimmobilie modernisieren. (Foto: pexels.com)

Zum 24.1.2022 hat die Bundesregierung die Fördermaßnahmen der KfW bei vielen Programmen gestoppt. Als Grund nannte man die Unterfinanzierung der Fördertöpfe, die große Antragsflut sowie die teilweise nicht mehr zukunftsfähige Förderstandard-Definition für eine niederschwellige energetische Sanierung (z. B. Effizienzhaus-Standard 55). Die Verunsicherung ist nun groß. Niemand weiß aktuell, wie und wann es mit den Förderungen weitergeht. Die Bundesregierung hat zwar angekündigt, zügig neue KfW-Programme mit neuen förderfähigen Vorgaben definieren zu wollen. Klar ist jedoch nicht, wann die neuen, überarbeiteten KfW-Programme angeboten werden. Dieser Förderstopp betrifft aktuell vor allem Neubau-Projekte. Die Sanierungsförderung von Bestandsimmobilien ist jedoch weiterhin möglich. Deswegen besonders im Fokus: Die Altbau-Sanierung mit BAFA-Förderung.

Was ist das BAFA?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine sogenannte „Bundesoberbehörde“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Schwerpunkt der Aufgaben des BAFA ist es, zu prüfen, ob die Ausfuhr eines Gutes genehmigungspflichtig und genehmigungsfähig ist. Aber daneben  fördert das BAFA energieeffiziente Techniken sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien. Seit Einführung der BEG (Bundeförderung für energieeffiziente Gebäude) ist die BAFA – und nicht mehr die KfW – zuständig für die Fördermittel bei sogenannten Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung und Modernisierung. Wer also eine Bestandsimmobilie nicht komplett kernsanieren (hierfür wäre die KfW zuständig), sondern mit Einzelmaßnahmen (z. B. Dämmung, Heizung) auf einen neuen, modernen Standard heben möchte, für den ist nun das BAFA zuständig.

Welche Einzelmaßnahmen können durch die Altbau-Sanierung mit BAFA-Förderung durchgeführt werden?

Die Altbau-Sanierung mit BAFA-Förderung umfasst sehr viele Einzelmaßnahmen, die zur energetischen Modernisierung von Bestandsimmobilien beitragen:

1. Gebäudehülle

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

2. Heizungsoptimierung

  • Gas-Brennwertheizung und Gas-Hybridheizungen
  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasseheizungen
  • Wärmepumpen
  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien
  • Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride)
  • Gebäudenetze und Anschluss an eine Gebäude- oder Wärmenetz
  • der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
  • der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung, Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
    im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
  • die Dämmung von Rohrleitungen
  • der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
  • die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- bzw. Kälterückgewinnung
  • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Efficiency Smart Home“) oder des angeschlossenen (förderfähigen) Gebäudenetzes

Man sieht alleine anhand dieser Liste der Einzelmaßnahmen zur Altbau-Sanierung mit BAFA-Förderung, dass nahezu alle wichtigen „Baustellen” bei einer energieeffizienten Modernisierung einer Bestandsimmobilie förderfähig sind.

Wo hoch sind die BAFA-Förderungen?

Ab einem Mindestinvestitionsvolumen von 2.000 Euro ist eine BAFA-Förderung möglich. Maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit sind der Höchstsatz. Grundsätzlich gilt: Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.

Ohne Energieberatung geht es nicht.

Voraussetzung für einen Antrag ist jedoch die Einbeziehung eines von der BAFA zertifizierten Energieberaters. Das ist auch durchaus sinnvoll, denn dieser kann Ihnen im Vorfeld bei der Konzeption der Sanierung sowie bei der folgenden Projektierung fachlich zur Seite stehen sowie die bei der Projektformulierung für die Gewerke maßgeblich unterstützen.

Folgende Vorgehensweise ist nötig: Sie brauchen zuerst diese zertifizierte Energieberatung. Dann müssen Sie sich auf Grundlage dieser Ergebnisse das Angebot der später zu beauftragenden Unternehmen einholen. Danach erst können Sie Ihren Antrag zur Förderung der Einzelmaßnahmen bei der BAFA stellen.

Förderung für Beratung zur Altbau-Sanierung mit BAFA-Förderung

Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung bezieht sich auf folgende Beratungsleistungen zur:

  • Anlagentechnik und Anlagen zur Wärmeerzeugung
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Heizungsoptimierung

Dabei beträgt der Fördersatz 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro.

Baufinanzierungsdarlehen und Altbau-Sanierung mit BAFA-Förderung

Eine Kombination der BAFA-Zuschüsse mit einem Baufinanzierungsdarlehen sind unabhängig möglich. Das heisst: Sie können den Kauf und die Mödernisierung einer Bestandsimmobilie klassisch finanzieren. Dabei ist aber zu bedenken, dass zwischen Kauf, Zusage der BAFA-Förderung und der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen viel Zeit verstreichen kann. Das ist für die Finanzierungsplanung zu berücksichtigen. Denn die Bereitstellungszins-freie Zeit ist von der finanzierenden Bank gedeckelt.

Ein Zeitraum von einem Jahr von der Kreditbewilligung bis zur Auszahlung der letzten Kreditrate durch die Bank ist bei einem umfangreichen Sanieerungsvorhaben schnell aufgebraucht. Deswegen empfehlen wir, eine solche Finanzierungsplanung und die anschließende Wahl der finanzierenden Bank mit einem bankenunabhängigen Baufinanzierungsvermittler zu konzipieren. Zumal neben den BAFA-Förderungen auch weitere Fördermaßnahmen – z. B. durch Kommunen, aber auch weiterhin durch die KfW – in Betracht gezogen werden können. Eine clevere Kombination der Möglichkeiten kann am Ende nicht nur viel Geld sparen, sondern hilft Ihnen dabei, das Vorhaben zukunftssicher zu finanzieren.

Plötzlicher KfW-Förderstopp im Januar 2022. Was bedeutet das für Finanzierung und Bau-Planung?
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