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Sanierung und Ausbau steuerlich begünstigt

08 Dec
Jetzt können Sie Ausbau und Sanierung steuerbegünstigt angehen (Foto: R_K_B_by_Rainer-Sturm_pixelio.de)

Eine gute Nachricht für alle, die in Ihr Eigenheim investieren wollen: Anbau, Modernisierung, Sanierung und Ausbau werden vom Finanzamt steuerlich berücksichtigt. Vorneweg: Baufinanzierungsvermittler wie die accedo AG dürfen keine Beratung in steuerlichen Angelegenheiten geben. Ihr Steuerberater gibt Ihnen umfassend Auskunft über die steuerliche Absetzbarkeit diverser Baumaßnahmen. Als Baufinanzierer können wir Ihnen, wenn Sie zusammen mit Ihrem Steuerberater alle Möglichkeiten ausgelotet haben, das passende Baufinanzierungskonzept zusammenstellen, damit Sie die vorher eruierten Absetzmöglichkeiten bestmöglich finanzieren können. Der folgende Text ist somit als Hinweis zu sehen, den Sie mit Ihrem Steuerberater diskutieren können. Denn gerade in der aktuellen Tiefzinsphase macht es durchaus Sinn, Ihre Immobilie mit Sanierung und Ausbau aufzuwerten und den Wert der Immobile somit zu steigern.

Absetzbarkeit von Handwerker-Leistungen auch bei Anbau und Erweiterungen

Das Finanzamt ermöglicht, bis zu 6.000,– Euro Handwerkerleistungen im Jahr in der Steuererklärung anzugeben. Dabei werden dann 20 Prozent direkt abgezogen, maximal also 1.200,– Euro. Dabei handelt es sich aber nicht um die Kosten für das Material. Absetzbar sind ausschließlich die Stundenleistungen der Handwerker. Relativ neu ist, dass diese Handwerkerleistungen nicht mehr vor Ort in Ihrer Immobilie ausgeführt werden müssen. Auch die Handwerkerleistungen, die in der Werkstatt z. B. vor Einbau in der Immobilie getätigt werden, können steuerlich geltend gemacht werden.

Neu ist auch, dass der Fiskus Handwerkerbeträge bisher nicht akzeptierte, wenn es sich dabei um reine Herstellungskosten handelte. Inzwischen werden alle Erhaltungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen berücksichtigt. Seit 4 Jahren ist das nun möglich. Das heisst also, dass Sie nun zum Beispiel den Bau eines Wintergartens, der Garage oder eines Anbaus entsprechend absetzen können – genauso wie die neue Küche oder ein modernisiertes Bad.

Wenn Sie zudem einen Kachelofen einbauen, die Terrasse mit einer schicken Markise aufpeppen oder ihr Grundstück mit einer Mauer einfassen wollen, können Sie diese Arbeiten nun von der Steuer absetzen. Sicher stellt sich dabei die Frage, ob Sie hierfür eine Baufinanzierung brauchen. Aber Baufinanzierer wie die ACCEDO AG bieten hierfür günstige Ratenkredite an, die oftmals für solche Bauvorhaben die beste Lösung sind.

Sanierung und Ausbau steuerlich begünstigt

Geht es um umfangreichere Maßnahmen, wie z. B. den kompletten Ausbau des Dachgeschosses inkl. neuem und gedämmten Dach und einer neu eingebauten Dachgaube, eine Dreifach-Garage, den Anbau eines Wintergartens oder um die Komplett-Dämmung des Hauses, dann ist ein Baufinanzierungsdarlehen sinnvoll, welches das Steuersparpotential mit einrechnet.

Die neue Definition „Neubaumaßnahme” gilt rückwirkend bis 2006 unter der Voraussetzung, dass der Steuerfall noch offen ist. Hier fragen Sie am besten Ihren Steuerberater, inwieweit das auch für Sie gelten könnte. Wesentlich ist, dass diese Baumaßnahmen durchgeführt wurden, während Sie bereits in Ihrer Immobilie oder Eigentumswohnung wohnten. Generell sind Neubauten von dieser Regelung ausgeschlossen.

Absetzbarkeit von außergewöhnlichen Belastungen

Diese können Sie sogar in voller Höhe absetzen, wenn Sie Ihre Wohnung z. B.

  • behindertengerecht umbauen,
  • wenn Sie wegen Formaldehyd- oder Asbest-Belastungen umfangreich sanieren oder
  • wenn Sie wegen Hochwasser, Brand oder sonstiger höherer Gewalt

Ihr Heim renovieren müssen. Dann gilt nicht  6.000,– Euro Grenze auf reine Handwerksleistungen. Die Höhe der Absetzbarkeit für außergewöhnliche Belastungen ist nicht begrenzt – nach Abzug eines sogenannt zumutbaren Eigenanteils. Dieser zumutbare Eigenanteil richtet sich dabei nach Ihrem monatlichen Einkommen. Zur Frage der Höhe des ”zumutbaren Eigenanteils” ist die Beratung Ihres Steuerberaters erforderlich.

Steuerliche Absetzbarkeit von Unkraut

Kein Witz: Der Fiskus gewährt Ihnen eine Höchstgrenze der jährlichen Absetzbarkeit von 20.000,– Euro (davon 20 Prozent) für Hecke schneiden, Unkraut jäten und Rasenarbeiten. Falls Sie aber Erd- und Pflanzarbeiten ausführen oder sich eine Stützmauer errichten oder Pflaster verlegen lassen wollen, gilt die 6.000,– Euro-Regel (und davon wieder 20 Prozent).

Wer jetzt also clever rechnet, sich von seinem Steuerberater umfassend beraten lässt, kann durch die Kombination von günstigsten Kreditzinsen und der vollen Ausnutzung der steuerlichen Absetzbarkeit in Sanierung und Ausbau investieren. So bauen Sie langfristig Vermögen auf – zumal die Immobilienpreise aller Voraussicht nach weiter steigen werden. Und Sie sparen enorm viel Geld durch clevere Sanierungsfinanzierung.

Sanierung und Ausbau clever finanzieren

Grundsätzlich gilt die Fausformel: bei baulichen Investitionen bis 50.000,- Euro Gesamtsumme sind Sie mit einem Ratenkredit wahrscheinlich am besten beraten. Bei Summen, die darüber hinausgehen, ist normalerweise eine Baufinanzierung die bessere Alternative. Um ein genaues Bild der günstigsten Finanzierungsmöglichkeiten zu erhalten, ist das unverbindliche und kostenfreie Beratungsgespräch mit einem unabhängigen Baufinanzierungsvermittler wie die accedo AG zu empfehlen.

Besonders interessant sind KfW-Förderkredite, wenn Sie über energetische Maßnahmen, Einbruchsicherung oder altersgerechte Umbauten nachdenken. Hierbei können Sie sich der Fördertöpfe der KfW- bedienen. Diese müssen Sie allerdings über eine Bank oder einen Baufinanzierungsvermittler beantragen. Auch deswegen lohnt sich das Beratungsgespräch. Intelligent geplant, können Sie gefördert und zudem steuerlich absetzbar Maßnahmen an Ihrer selbstbewohnten Immobilie besonders günstig realisieren.

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