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Immobilienkredit-Obergrenze: das neue Gesetz

Immobilienkredit-Obergrenze: Künftige Wertsteigerungen einer Immobilie dienen wieder als Sicherheit.
15 May
Immobilienkredit-Obergrenze: Das neue Ergänzungsgesetz hilft jungen und älteren Kreditnehmern. (Foto: pexels.com)

Die Wohnimmobilienkredit-Richtlinie hat seit ihrer Einführung vor einem Jahr mächtig Staub aufgewirbelt. Das Gesetz hatte zwar ein wichtiges Ziel, nämlich private Kreditnehmer vor Überschuldung zu schützen. Die Immobilienkredit-Obergrenze brachte aber gleichzeitig das Problem mit sich, dass seitdem junge Familien und ältere Kreditinteressierte von den Banken kein Geld mehr bekamen. Das besondere Problem des ersten Gesetzentwurfs: Der gekauften Immobilie durfte während der Kreditlaufzeit keine mögliche Wertsteigerung zugerechnet und damit in die Kreditsicherheit mit eingerechnet werden.

Immobilienkredit-Obergrenze: Eine überfällige Gesetzesanpassung

Das vom Bundesrat nun gebilligte Finanzaufsichtsergänzungsgesetz, das am 12. Mai 2017 verabschiedet wurde, stellt klar, dass die Wertsteigerung durch Baumaßnahmen oder Renovierung einer Wohnimmobilie als Sicherheit gilt. Betroffen davon sind aber nur Kredite für Bau und Erwerb von Immobilien. Kredite für Umbau und Renovierung sind davon nicht betroffen. Dadurch dass die prognostizierte Wertsteigerung als Sicherheit nun verwendet werden kann, entspannt sich die Lage für Kreditnehmer.

Einer der wichtigsten Inhalte der WIKR (Wohnimmobilienkreditrichtlinie) untersagte Banken Kredite an Personen zu geben, die es zu Lebzeiten statistisch gesehen nicht mehr schaffen, den Kredit vollständig zurückzuzahlen. Dadurch, dass die mögliche Wertsteigerung der Immobilie nicht einbezogen werden durfte, mussten ältere Kreditnehmern den Kredit vor Eintritt in das Rentenalter vollständig getilgt haben. In den allermeisten Fällen unmöglich. Jüngere scheiterten daran, dass sie zu wenig Sicherheiten bieten konnten. Diese Probleme ist nun behoben. Banken sind zuversichtlich, wieder mehr Baufinanzierungen vermitteln zu können.

Immobilienkredit-Obergrenze: Der Bundesrat zeigt sich weiterhin unzufrieden

Es zeigt sich leider, dass das letztes Jahr eingeführte Gesetz zur Immobilienkredit-Obergrenze mit zu heißer Nadel gestrickt ist. Vieles ist noch nicht abschließend definiert: so geht dem  Bundesrat das soeben verabschiedete Ergänzungsgesetz auch nicht weit genug. In einer Entschließung verlangt der Bundesrat von der Bundesregierung, weitere Rechtsbegriffe in dem Gesetz zu klären – wie z. B. die Anschlussfinanzierung und die Umschuldung.

Die Wohnimmobilienkredit-Richtlinie bzw. die Immobilienkredit-Obergrenze sorgt also weiterhin für Verwirrung und Unsicherheit. Immerhin ist das größte Problem beseitigt. Dadurch dass Banken nun auch die prognostizierte Wertsteigerung einer Immobilie als Sicherheit verwenden dürfen, entspannt sich die Lage.

Bankenunabhängige Vermittler bieten mehr Möglichkeiten

Wegen der Immobilienkredit-Obergrenze empfiehlt es sich, nicht nur bei der Hausbank anzufragen. Besonders Baufinanzierungsvermittler, die über 2oo Geldinstitute in ihrem Angebot haben, können gerade bei eher kritischen Finanzierungen sicherere und schnellere Lösungen anbieten.

Durch die gesetzlichen Unsicherheiten, die das Gesetz der Immobilienkredit-Obergrenze nach wie vor beinhaltet, ist es auch eine Frage der Risikofreudigkeit der finanzierenden Bank. Und da gibt es große Unterschiede. Besonders betroffen sind junge Kreditinteressenten. Da diese noch nicht über ein finanzielles Polster verfügen, ist die Frage nach der Absicherung eines Baufinanzierungskredits weiterhin eine Grauzone. Wenn  nun aber der über die Jahre steigende  Immobilienwert als Sicherheit akzeptiert wird, können  junge Familien von diesem Ergänzungsgesetz profitieren.

Der Gesetzgeber muss aber noch viele Hausaufgaben machen. Viele Experten sind überzeugt, dass z. B. die Grunderwerbsteuer ein erhebliches Problem darstellt. Besonders junge Familie, die dringend Wohnraum brauchen und auch für eine Finanzierung bereit sind, können die immer höher werdenden Nebenkosten nicht stemmen. Auch über staatliche Förderungen (wie z. B. die Eigenheimzulage) ist nachzudenken, um die sich verschärfende Situationa uf dem Immobilienmarkt in den Griff zu bekommen.

WIKR wird nachgebessert, damit ein Immokredit wieder leichter zu erhalten ist.
Im März 2016 wurde die Kreditvergabe verschärft, um eine neuerliche Finanzkrise zu vermeiden. 2008 wurde die Finanzkrise ja dadurch ausgelöst, dass viele Kredit-Nehmer aufgrund gestiegener Zinsen ihre Immokredit nicht mehr zurückzahlen konnten. Die Einführung der sogenannten Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie (kurz: WIKR) führte aber dazu, dass gerade diejenigen keinen Immokredit erhalten, die eigentlich beste Voraussetzungen haben, da Sie …
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