Definition Eigenheimzulage

Die Eigenheimzulage wurde zum 01.01.2006 abgeschafft. Bereits bestehende und bewilligte Förderungen laufen aber ganz normal weiter.

 

Die Förderung der Eigenheimzulage ist keine Form der Steuervergünstigung, sondern eine echte monetäre Zulage. Diese Zulage wird über 8 Jahre hinweg durch das Finanzamt in einer bestimmten Höhe an den Antragsteller ausbezahlt. Die Höhe des Zuschusses durch das Finanzamt hängt neben der Grundförderung von verschiedenen Bestandteilen ab:

  • Baukinderzulage
  • ökologische Baumaßnahmen

Wichtig ist jedoch, dass bestimmte Einkommensgrenzen bei der Beantragung nicht überschritten werden dürfen. Beantragen können Sie die Eigenheimzulage nach Einzug in Ihre Immobilie bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Nach der Bewilligung Ihres Antrages wird der gesamte jährliche Förderbetrag jeweils am 15. März auf Ihr Konto überwiesen. Lediglich im ersten Jahr der Förderung erhalten Sie die Eigenheimzulage innerhalb eines Monats nach Zugang des Förderbescheids .

 

Die Grundförderung der Eigenheimzulage betrug zuletzt EUR 1.250 für das bestehende Objekt , sowie für Neubauten. Für jedes im Haushalt lebende Kind gab es eine Baukinderzulage in Höhe von EUR 800.