Baufinanzierung

Eigenheimrente – besser bekannt als Wohn-Riester

Eigenheimrente - Wohn-Riester
27 Oct
Eine Eigenheimrente, oder auch Wohn-Riester kann eine gute Altersvorsorge sein. (Foto: Jorma Bork / pixelio.de)

Eigenheimrente - Wohn-Riester

Eine Eigenheimrente, oder auch Wohn-Riester kann eine gute Altersvorsorge sein.
(Foto: Jorma Bork / pixelio.de)

Es ist eine Tatsache, dass die gesetzliche Rente für die meisten im Alter wohl nicht ausrechen wird. Um nicht am eigenen Standard kürzen zu müssen, fördert der Staat Projekte der privaten Altersvorsorge. Der Begriff „Wohn-Riester“ – der Fachbegriff ist die sogenannte Eigenheimrente – ist vielen schon einmal untergekommen, doch die wenigsten haben sich damit bereits näher beschäftigt. Richtig genutzt kann sie gerade in der Baufinanzierung einige tausend Euro sparen. Wegen der Komplexität des Programms ist es aber dringend anzuraten, für alle Details einen Baufinanzierungsexperten zu Rate zu ziehen.

Wer kann die Eigenheimrente nutzen?

Alle, die gesetzlich rentenversichert sind, also in der Regel Angestellte, können theoretisch eine Eigenheimrente in Anspruch nehmen. Auch Beamte und Beamten gleichgestellte Personen, wie zum Beispiel Berufssoldaten und Richter können riestern. Für jeden der nicht zu den Berechtigten gehört, gibt es die Möglichkeit über den Ehepartner gefördert zu werden. Dazu muss dann ein Sockelbeitrag von 60 Euro jährlich zusätzlich zu den Beiträgen des Partners erbracht werden.

Die Rahmenbedingungen

Nur weil man theoretisch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, ist man dann doch nicht gleich für die Eigenheimrente qualifiziert. Wie überall gibt es gewisse Klauseln, die das Förderprogramm genau definieren:

  • Eigennutzung: Die Immobilie, die durch die Eigenheimrente gefördert wird, muss zur Eigennutzung vorgesehen sein. Sollte sie verkauft werden, so muss aus dem Erlös eine andere Wohnimmobilie gekauft werden. Alternativ muss ein neuer Riester-Vertrag abgeschlossen werden.
  • Mindestanteil für die vollen Bezüge: Um die kompletten Zulagen zu erhalten, müssen 4% des Bruttoeinkommens des jeweiligen Vorjahres für die Tilgung aufgewendet werden. Höchstgrenze sind dabei 2.100 Euro pro Jahr, die zudem (abzüglich der Zulagen) steuerlich absetzbar sind.
  • Stichtag Rente: Bis zum Renteneintritt muss das Darlehen abbezahlt sein. Schließlich wird ein mietfreies Wohnen als verbesserte Altersvorsorge gefördert.

Die staatlichen Zuschüsse belaufen sich jährlich auf:

  • 154 Euro pro geförderte Person
  • 185 Euro pro Kind (vor 2008 geboren)
  • 300 Euro pro Kind (nach 2008 geboren)

Eigenheimrente – ein Zulagenbeispiel

Aus der folgenden Tabelle kann entnommen werden, wie viel die maximalen und minimalen Eigenanteile bei einem beispielhaften Brutto-Grundeinkommen von 35.000 € und einer variablen Anzahl an Kindern betragen. Im Fall zwei und drei sind die Kinder dabei vor 2008 geboren, im dritten Fall ist eines vor und eines nach 2008 geboren und im letzten Fall sind beide Kinder nach 2008 geboren. Der Mindestanteil entspricht 4% vom Bruttoeinkommen, um die vollen Bezüge zu gewährleisten.

 

Brutto-einkommen Kinder Mindestanteil Maximaler

Beitrag

Zulagen Minimaler

Eigenanteil

Maximaler

Eigenanteil

35.000 € 0 1.400 € 2.100 € 154 € 1.246 € 1.946 €
35.000 € 1 1.400 € 2.100 € 339 € 1.061 € 1.761 €
35.000 € 2 1.400 € 2.100 € 524 € 876 € 1.576 €
35.000 € 2 1.400 € 2.100 € 639 € 761 € 1.461 €
35.000 € 2 1.400 € 2.100 € 754 € 646 € 1.346 €

 

Steuern bei der Eigenheimrente

Wer riestert, kann die gezahlten Tilgungen als Sonderausgaben steuerlich absetzen, dabei werden die Zulagen jedoch nicht mit eingerechnet. Dafür muss im Alter aber auch eine höhere Steuer erbracht werden. Diese Steuer hängt beim Renteneintritt von der Höhe des Wohnförderkontos ab. Dabei handelt es sich um ein fiktives Konto, auf dem alle Tilgungen und Zulagen vermerkt werden. Zur Abzahlung gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Einmalzahlung über den kompletten Betrag
  • Dabei erhält man 30% Nachlass
  • Man verpflichtet sich für mindestens 20 Jahre in der Immobilie wohnen zu bleiben.
  • Seit 2014 kann die vollständige Rückzahlung auch im Nachhinein genutzt werden, auch wenn vorher schon Ratenzahlungen genutzt wurden.
  1. monatliche Ratenzahlungen ohne Rabatt bis zum 85. Lebensjahr

 

Hinweis: Man profitiert nicht bei den Steuerrückerstattungen und den Zuschüssen gleichzeitig. Wer gut verdient, aber keine Kinder hat, erhält weniger Zuschüsse, dafür aber mehr Steuererleichterungen. Umgekehrt bekommt man mit zwei Kindern und einem moderaten Gehalt mehr Zulagen.

Das „Kleingedruckte“ der Eigenheimrent

In diesem Artikel wurden häufiger Kriterien erwähnt, wie „man verpflichtet sich … in der Immobilie wohnen zu bleiben“. Dies sind wirklich strikte Verpflichtungen, die bestraft werden, wenn man sie nicht einhält. Nutzt man eine Eigenheimrente und zieht nach kürzester Zeit aus der Immobilie aus, oder verkauft sie und zieht in eine Mietwohnung, so wird schnell das Finanzamt vor der Tür stehen und die Hand aufhalten. Dann kann es richtig teuer werden.

Dies gilt auch für Rentner: Wenn man beispielsweise in ein Pflegeheim muss und damit nicht mehr in der mittels Eigenheimrente finanzierten Immobilie leben kann, muss man mit Nachzahlungen rechnen.

Berufliche Stadtwechsel sind erlaubt, solange man bis zum 67. Lebensjahr wieder in die geriesterte Immobilie umzieht.

Fazit: Mit einer Eigenheimrente kann man eine Menge Geld sparen, allerdings nur dann, wenn man vor hat, sich langfristig an einen Ort zu binden. Wohn-Riester ist theoretisch ein sinnvoller Teil der Altersvorsorge, doch verlangt die Arbeitswelt heutzutage mehr Flexibilität von den Arbeitnehmern und damit ist dieses Modell sicherlich nicht für jeden geeignet.

Wenn Sie sich für eine Eigenheimrente interessieren, dann lassen sie sich beraten. Wie eingehend erwähnt, ist die vollständige Berechnung recht komplex und sollte von einem Profi übernommen werden. Die Mitarbeiter der ACCEDO AG freuen sich darauf, Sie zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch einladen zu dürfen.

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