Baufinanzierung

Kostenfalle Bereitstellungszins

Kostenfalle Bereitstellungszins
01 Sep
Wer den Vertrag nicht genau liest, kann schnell in die Kostenfalle Bereitstellungszins tappen. (Foto: Angelina S........ / pixelio.de)

Kostenfalle Bereitstellungszins

Wer den Vertrag nicht genau liest, kann schnell in die Kostenfalle Bereitstellungszins tappen.
(Foto: Angelina S…….. / pixelio.de)

Erst läuft alles nach Plan: Die Baufinanzierung ist abgeschlossen zu den passenden Konditionen, das Grundstück dadurch bezahlt und der Bau der eigenen vier Wände beginnt. Dann gerät der Bau ins Stocken, da ein Gewerk nicht wie verabredet erscheint und man sich nach neuen Handwerkern umsehen muss – natürlich inklusive Erstgesprächen, Angebotserstellung, Vrgleichsangebote und Nachverhandlungen. Deswegen braucht den nächsten Teil der Finanzierung nicht zum vertraglich fstgelegten Zeitpunkt … und so schlägt sie zu, die Kostenfalle Bereitstellungszins.

Was ist der Bereitstellungszins?

Der Bereitstellungszins (oder auch Bereithaltungszins oder Bereitstellungsprovision) ist eine Art Strafzins für die Nichteinhaltung vertraglicher Auszahlungstermine. Dabei gibt es generell zwei verschiedene Varianten:

  • Der anrechenbare Bereitstellungszins berechnet sich aus dem nicht in Anspruch genommenen Kreditanteil.
  • Der nicht anrechenbare Bereitstellungszins berechnet sich aus der gesamten Darlehenshöhe.

Die Höhe beträgt häufig bis zu 3% pro Jahr, beziehungsweise 0,25% monatlich und setzt je nach Bank früher oder später ein. Üblich sind 6 Monate bereitstellungsfreie Zeit, einige Kreditgeber gewähren mittlerweile 12 Monate ohne anfallenden Bereitstellungszins.

Die Begründung für die anfallenden Kosten ist recht einfach: Der Kreditgeber legt das Darlehen so an, dass es zum vereinbarten Zeitpunkt verfügbar ist. Wird es nicht in Anspruch genommen, muss es dauerhaft verfügbar sein und kann nicht gewinnbringend angelegt werden. Dadurch entsteht dem Darlehensgeber ein Zinsverlust, den er mit dem Bereitstellungszins wieder gut macht.

Wie leicht schlägt die Kostenfalle Bereitstellungszins zu?

Ein Beispiel: Herr Huber nimmt einen Kredit über 350.000 Euro auf um sein Eigenheim zu bauen. Durch die günstige Zinslage kann er diesen Kredit sehr gut finanzieren. Nach einer Investition von rund 100.000 Euro kommt die Baufirma nicht planmäßig voran. Lieferprobleme der Materialien sind zwar ärgerlich, aber dagegen kann Herr Huber nun auch nichts machen. Das Ganze zieht sich in die Länge und der Termin für die nächste finanzielle Ausschüttung verstreicht. Jetzt kommt die Bank und weist Herrn Huber auf den im Vertrag beschriebenen Bereitstellungszins hin. Dieser besagt, dass nach 3 Monaten Verzug ein anrechenbarer Bereitstellungszins von 0,25% pro Monat anfällt. In unserem Beispiel also 625 Euro (auf die verbleibenden 250.000 Euro). Schnell sind so mehrere Tausend Euro futsch, nur weil die Baufirma Probleme mit ihren Lieferanten hat.

Wie kann man sich vor der Kostenfalle Bereitstellungszins schützen?

Hierfür gibt es nur eine richtige Aussage: Den Vertrag genau lesen. Je länger die Zeitspanne ist, in der die Bank keinen Bereitstellungszins verlangt, desto teurer wird meistens auch die gesamte Baufinanzierung. Allerdings sollte man sich immer bewusst sein, dass man gegen manche Verzögerungen machtlos ist. Lieferprobleme sind die eine Sache, ein unerwartet früh einsetzender Winter könnte noch mehr Geld verschlingen.

Einige Banken haben bereits auf die momentane Zinslage reagiert: 3% Bereitstellungszins bei einer Baufinanzierung, die selbst gerade einmal 1,8% kostet, sind einfach überzogen. Vorreiter hier sind unter anderem die Santander Bank und die PSD Bank Westfalen-Lippe. Diese stellen Baudarlehen bis zu einem Jahr bereit, ohne Extrazinsen zu verlangen. Es gilt also wie überall: Anbieter vergleichen und auch das Kleingedruckte genau studieren, damit es einem nicht so wie unserem beispielhaften Herrn Huber ergeht.

Am leichtesten tut man sich mit einer Beratung bei einem bankenunabhängigen Kreditvermittler. Diese haben Überblick über die Angebote vieler Banken und können bei der Frage auf den Bereitstellungszins auf konkrete Wünsche eingehen.

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