Nicht selten kommt es vor, dass man einen Bauvertrag abschließt und sich denkt: „Das ist ja toll, dass die Baufirma wirklich alles übernimmt!“ Die Fehlinterpretation des kleinen Wörtchens ‚bauseits’ kann dann schnell sehr teuer werden. Bauseits bedeutet nämlich nicht, wie es klingt, dass etwas von der Baufirma erledigt wird, sondern dass diese Arbeit vom Bauherren zu tätigen ist. Missversteht man dies und freut sich über den tollen Rundumsorglos-Vertrag, der nicht einmal so teuer ist, kann schnell ein bitteres Erwachen folgen.
Die gängigsten ‚bauseits’ – Fallen
Im folgenden Artikel werden einige Klauseln erklärt, die häufig mit dem Wort bauseits gekennzeichnet sind und für den Bauherren dann stark ins Geld gehen können.
Das Baufeld ist bauseits zu räumen
Die Baufirma kann dank dieser Bedingung ein Angebot erstellen, welches von einem leeren Grundstück ausgeht, auf dem der Bau sofort beginnen kann. Stehen dort allerdings noch Objekte, die vorher beseitigt werden müssen (Bäume, alte Hausüberreste, Zäune etc.), so muss dies der Bauherr selbst erledigen und bezahlen. Das drückt das Angebot häufig sehr stark.
Wasserhaltung bauseits
Sollte während oder nach dem Aushub Wasser in die Baugrube eindringen und auch stehen bleiben, so muss der Bauherr abpumpen lassen und zwar so lange, bis der Rohbau nicht mehr davon beeinträchtigt wird. Kosten von bis zu 3000€ sind hier keine Seltenheit.
Abfuhr überschüssiges Aushubmaterial bauseits
Dies ist eine recht klassische und häufig verwendete Form der Auslegung von ‚bauseits’. Dahinter verbirgt sich die Entsorgung und / oder Lagerung inklusive der dadurch entstehenden Kosten des Aushubs aus der Baugrube.
Bauseits muss ein Bodengutachten erstellt werden
Ein Bodengutachten ist meist sehr sinnvoll, aber mit 500 – 2500€ nicht gerade günstig. Steht diese Klausel also im Vertrag, so kommt man auch um diese Kosten nicht herum.
Einschließung und Hausanschluss bauseits
Ein Haus an die Kanäle und Leitungen anzuschließen kann je nach Region über 5000€ kosten. Sollten diese Kosten bauseits anfallen und nicht im Kostenvoranschlag vorhanden sein, so muss man doch sehr schlucken.
Beheizung bis zur Übergabe bauseits
Wenn das Haus schnell fertig sein soll und damit auch im Winter gebaut wird, muss für die Handwerker ein Arbeitsklima geschaffen werden, unter dem sie auch arbeiten können. Das heißt, es müssen Elektroheizungen wie Heizstrahler oder ähnliches aufgestellt werden. Diese Stromfresser belasten dann aber das Konto des Bauherren während der gesamten Winterzeit.
Bodenplattendämmung ist bauseits zu erbringen
Hier sollte man hellhörig werden. Da eine Dämmung fest zum Hausbau dazu gehört, muss diese auch fachmännisch eingebracht werden. Bei einigen Fertighäusern wird die Bodendämmung von einer Zweitfirma geliefert und eingebracht und diese Kosten fallen dann zusätzlich auf den Bauherren zurück.
Bauverträge dringend prüfen lassen
Wie hier klar wird, können durch die Verwendung der Klausel ‚bauseits’ schnell einige tausend Euro zusammen kommen, die den Rahmen der Baufinanzierung in die Höhe treiben. Es gibt auch noch weitere solche Formulierungen, die den Vertragspartner stutzig werden lassen sollten. Daher empfehlen wir jedem, der sich nicht zu 100% auskennet, seinen Bauvertrag von einem Fachmann überprüfen lassen und das bevor er diesen unterzeichnet.
Der Bauherren-Schutzbund e.V. und auch der Verband privater Bauherren e.V. warnen regelmäßig vor solche verbraucherunfreundlichen Klauseln in Bauverträgen. Über diese Seiten kann man sich schlau machen, auf was sonst noch so zu achten ist.