Baufinanzierung

Ihr Baufinanzierungskredit sollte nicht verkauft werden!

Erinnern Sie sich? Mitten in der Finanzkrise wurde viel vom Subprime-Markt geredet. Subprime bedeutet im engen Wortsinn „zweitklassig”. Im Fachjargon der Finanzwelt bezeichnet der  Subprime-Markt den Hypothekendarlehen für Privatpersonen,  die eine geringe Bonität aufweisen und trotz dieser von US-amerikanischen Banken Geld bzw. Kredite für den Immobilienkauf bekamen. Aber Subprime bezeichnet auch das in der Finanzwelt immer noch gängige Modell, in dem ganze Pakete von Baufinanzierungsdarlehen  zwischen Banken gehandelt werden. Das heisst im Klartext, dass die Bank, bei der Sie Ihren Baufinanzierungskredit-Vertrag abgeschlossen haben, diesen (im Paket mit vielen anderen) an eine andere Bank verkauft und Sie damit Schuldner dieser neuen Bank werden. Dass in diesem Handel natürlich sehr viel Risiko – vor allem für Sie als Privatperson – steckt, liegt auf der Hand. Zwar wurden nach der Finanzkrise dieser Subprime-Markt erheblich eingeschränkt, trotzdem finden sich genug Fälle, wo diese Kreditverkäufe zu Zinserhöhungen und – im schlimmsten Falle – zu außerordentlichen Kündigungen führen. Sehr oft schöpfen dann diese neuen Schuldner die im Vertrag aufgeführten Rechte schnell und komplett aus. Das kann letztendlich zu Zwangsversteigerung führen. Deshalb sollten Sie vor Vertragsabschluss genau prüfen, ob eine solche Klausel auch in Ihrem Vertragsangebot zu finden ist. Darauf sollten Sie achten:

Grundsätzlich gilt, dass es legal ist, mit Krediten bzw. Kreditpaketen zu handeln. So hat der OLG Frankfurt noch im Jahr 2010 diese gängige Praxis bestätigt, diese Kreditverträge auch an Nichtbanken zu verkaufen. Das dahinter stehende Geschäftsmodell ist relativ simpel: Um die Bilanzen der Bank zu bereinigen, wird ein Bündel von guten und schlechten Schuldern gemischt und dieses an einen Finanzinvestor oder eine andere Bank verkauft. Das betrifft insbesondere gekündigte Kredite (weil man z. B. mit den Rückzahlungen aus welchen Gründen auch immer in Verzug ist), die dann sogar ohne Ankündigung einfach an Dritte verkauft werden können. Und diese Dritte sind im Normalfall daran interessiert, schnell Geld daraus zu machen z. B. durch eine Zwangversteigerung.

Dabei klingt die Klausel im Vertrag, die letztendlich dazu führen kann, recht harmlos: „Die Bank nimmt eine Übertragung der Kreditforderung und der Sicherheiten bei ordnungsgemäß bedientem Kredit nicht ohne Einwilligung des Kreditnehmers vor” denn dieser Wortlaut sagt nicht anders, als dass die bei Zahlungsverzug eben ohne vorherigen Hinweis diesen Kredit an Dritte veräußern darf.

Grundsätzlich sollten Sie als Kreditnehmer  ein Abtretungsverbot in den Kreditvertrag aufnehmen lassen un  die Genehmigung zum Verkauf im Kreditvertrag ausschließen.  Die Erfahrung zeigt, dass viele Banken ein Abtretungs- bzw. Verkaufsverbot akzeptieren, wenn sie explizit darauf angesprochen werden.

 

Unsere Empfehlung:

Wer mit Verträgen und Vertragsprüfungen nicht vertraut ist, sollte diesen vor Unterzeichnung von einem Experten prüfen lassen. Noch besser ist es, die Baufinanzierung von unabhängigen Kreditvermittlern, wie z. B. die ACCEDO AG, organisieren zu lassen. Diese Fachleute sind tagtäglich mit Vertragsprüfungen beschäftigt und können deswegen „forumlierte Fallstricke” als solche enttarnen und Sie diesbezüglich umfassend beraten.

Aber auch die Flexibilität Ihres Baufinanzierungsvertrages ist ein wesentlicher Baustein, um diese unliebsamen Überraschungen zu vermeiden: Es gibt viele Gründe, warum Sie mit Tilgung oder Ratenzahlung unverschuldet und kurzfristig in Verzug geraten können: Jobverlust, Krankheitsfall und höhere Gewalt wie Unwetter oder ähnliches können Ihnen kurzfristig Probleme bereiten. Wenn Sie in diesen Fällen über einen flexiblen Vertrag verfügen, können Sie in Absprache mit der Bank z. B. Ihre monatlichen Raten nach unten korrigieren. Nutzen Sie deswegen die geballte Beratungskompetenz von Baufinanzierungsexperten, die Ihnen kostenfrei nicht nur individuelle und auf Ihre Lebensituation abgestimmte Verträge erstellen, sondern die Bankverträge zudem auf Herz und Nieren prüfen, damit Sie am Ende nicht eine böse Überraschung erleben.