Werden Forderungen und Rechte vom bisherigen Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar) durch einen Vertrag übertragen, spricht man von Abtretung . Hierzu gibt es verschieden Abtretungsmöglichkeiten:
Abtretung von Ansprüchen und Rechten aus einem Bausparvertrag oder einer Lebensversicherung ( Tilgungsaussetzung )
Abtretung einer Grundschuld : Vorteilhaft ist die Abtretung einer Grundschuld bei Umschuldung , da hier die Eintragung einer neuen Grundschuld im Grundbuch für den neuen Darlehensnehmer sich erübrigt. Vorausgesetzt wird, dass die Bedingungen der abzutretenden Grundschuld den Anforderungen des neuen Gläubigers entsprechen.
Teilabtretung einer Grundschuld möglich