Baufinanzierung

Mit Wohn-Riester schneller zum Eigenheim

Mit dem sogenannten „Wohn-Riester“ können sich die Deutschen den Traum vom geförderten Eigenheim als Altersvorsorge erfüllen. Es funktioniert nach folgendem Prinzip: Bevor man einen Vertrag für eine Riesterrente abschließt, gilt es zu überprüfen, ob man unmittelbar förderberechtigt ist. Zu dieser Kategorie zählt jeder, der rentenversicherungspflichtig ist – also Angestellte, arbeitnehmerähnliche Selbstständige etc. Wohn-Riester kann beim Finanzdienstleistungsunternehmen des Vertrauens abgeschlossen werden, sei es Bank, Bausparkasse, Versicherung oder ähnliches. Nach Abschluss eines zertifizierten Riestervertrags zahlt der Kunde einen Mindestbeitrag von vier Prozent des Vorjahresbrutto abzüglich der staatlichen Zulagen, um die volle Förderung zu bekommen.

Beim Wohn-Riester gibt es zwei verschiedene Maßnahmen:

Das Riester-Darlehen und der Riester-Bauvertrag. Beim Riesterdarlehen werden Zulagen gewährt, bis das Darlehen getilgt ist. Bis zum 68. Lebensjahr sollte der Verbraucher jedoch wieder schuldenfrei sein, denn dann endet die Förderung. Die staatliche Unterstützung im Riester-Bausparvertrag wird sowohl in der Ansparphase als auch in der Finanzierungsphase getätigt. Wer kaufen oder bauen möchte, kann einen günstigen Kombi-Kredit bei einer Bausparkasse abschließen. Diese bauen beide Maßnahmen in den Finanzierungsplan ein. Wohn-Riester eignet sich vor allem für kinderreiche Familien und Geringverdiener, da sie die stärkste Förderung erhalten. Pro Kind erhält der Verbraucher 185 Euro, für ab 2008 geborene sogar 300 Euro.

Wohn-Riester fördert eigengenutzes Eigentum

Genutzt werden kann gefördertes Wohn-Riester übrigens ausschließlich für selbst genutzte Wohnimmobilien wie eine Wohnung in einem eigenen Haus oder eine Eigentumswohnung. Zudem muss es sich bei der Immobilie um den Hauptwohnsitz handeln und sie muss im Inland liegen. Das angesparte Altervorsorgekapital des Wohn-Riester kann man sich frühestens ab dem 60. Lebensjahr auszahlen lassen. Dann sollte es dafür genutzt werden ein laufendes Darlehen für Wohneigentum zu tilgen. Der zukünftige Hausherr kann also bereits in jungen Jahren mit dem Erwerb oder Baus einer Immobilie beginnen. So steht dem geförderten Ruhesitz für das Alter nichts mehr im Wege. Wohn-Riester ist deswegen immer eine Überlegung wert, wenn man über die Finanzierung der eigenen vier Wände nachdenkt.