Die Zweckbestimmungserklärung ist eine separate Vereinbarung zwischen dem Kreditinstitut und dem Darlehensnehmer. Zumeist ist die Zweckbestimmungserklärung bereits im Darlehensvertrag enthalten. Durch diese Vereinbarung wird eine rechtliche Verbindung zwischen dem Grundpfandrecht und der Baufinanzierung hergestellt. Die Grundpfandrechte dient als Sicherheiten für das Darlehen.
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