Definition Zuteilung

Sobald bei einem Bausparvertrag bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, kann dieser zugeteilt – also ausbezahlt werden. Die Voraussetzungen sind:

  • Mindestsparguthaben muss einbezahlt sein
  • die Mindestsparzeit muss abgelaufen sein
  • die Bewertungszahl muss erreicht sein

Die Bausparsumme wird nicht automatisch an den Bausparer ausbezahlt. Für eine Zuteilung muss der Bausparer bei der zuständigen Bausparkasse einen entsprechenden Antrag stellen.