Sobald bei einem Bausparvertrag bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, kann dieser zugeteilt – also ausbezahlt werden. Die Voraussetzungen sind:
- Mindestsparguthaben muss einbezahlt sein
- die Mindestsparzeit muss abgelaufen sein
- die Bewertungszahl muss erreicht sein
Die Bausparsumme wird nicht automatisch an den Bausparer ausbezahlt. Für eine Zuteilung muss der Bausparer bei der zuständigen Bausparkasse einen entsprechenden Antrag stellen.