Vor Herausgabe einer Baufinanzierung für die darlehensgebende Bank zuerst eine Ermittlung vom Beleihungswert , und dann eine Bonitätsprüfung des Darlehensnehmers durch. Ist der Gebäudewert oder die Bonität des Schuldners nicht ausreichend, benötigt die Bank zu Absicherung des Darlehens eine Zusatzsicherheit . In der Praxis sind folgende Zusatzsicherheiten denkbar:
- Beleihung weiterer Objekte
- Bürgschaft von Bank
- Bürgschaften vom Arbeitgeber
- Mitverpflichtung von Verwandten
- Abtretung von Ansprüchen aus Kapital- und Risikolebensversicherung
- Abtretung von Ansprüchen eines bestehenden Bausparvertrages
- Verpfändung von Bankguthaben oder Wertpapieren