Definition Zusatzsicherheit

Vor Herausgabe einer Baufinanzierung für die darlehensgebende Bank zuerst eine Ermittlung vom Beleihungswert , und dann eine Bonitätsprüfung des Darlehensnehmers durch. Ist der Gebäudewert oder die Bonität des Schuldners nicht ausreichend, benötigt die Bank zu Absicherung des Darlehens eine Zusatzsicherheit . In der Praxis sind folgende Zusatzsicherheiten denkbar:

  • Beleihung weiterer Objekte
  • Bürgschaft von Bank
  • Bürgschaften vom Arbeitgeber
  • Mitverpflichtung von Verwandten
  • Abtretung von Ansprüchen aus Kapital- und Risikolebensversicherung
  • Abtretung von Ansprüchen eines bestehenden Bausparvertrages
  • Verpfändung von Bankguthaben oder Wertpapieren