Gibt es in einem Mehrfamilienhaus mehrere Wohnungen mit unterschiedlichen Eigentümern, so muss in besonderes Grundbuch , das so genannte Wohnungsgrundbuch angelegt werden. Im Wohnungsgrundbuch werden folgende Bestände festgehalten:
- Bruchteil des Miteigentums am Grundstück
- das zum Miteigentum nach Bruchteilen gehörende Sondereigentum
- eventuelle Beschränkungen des Miteigentums, welche die Sondereigentumsrechte der restlichen Wohnungseigentümer betreffen
Zur Beantragung von einem Darlehen muss das Wohnungsgrundbuch in aller Regel mit zur Prüfung vorgelegt werden.