Verwaltungskosten sind nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten . Diese sind somit genauso zu behandeln wie Instandhaltungskosten und das Mietausfallwagnis . All diese Kosten werden von der Bruttokaltmiete abgezogen, und mindern somit den erzielbaren Mietertrag von der Immobilie . Dies mindert wiederum den Ertragswert der Immobilie, was sich schließlich auf den Beleihungswert niederschlägt.
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