Je nach Kreditinstitut wird bei Darlehen eine unterschiedliche Tilgungsverrechnung vereinbart. In der Regel erfolgt eine sofortige, also taggenaue Verrechnung. Es ist aber auch eine monatliche, vierteljährliche und jährliche Verrechnung möglich. Die Tilgungsverrechnung hat einen ganz entscheidenden Einfluss auf den Effektivzinssatz. Bei einer vierteljährlichen Tilgungsverrechnung ist bei gleichem Nominalzinssatz der Effektivzinssatz höher als bei einer monatlichen Verrechnung.
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