Eine Immobilie kann in mehrere Anteile aufgeteilt werden. Deshalb können diese Anteile auch einzeln belastet und veräußert werden. Das Alleineigentum an einem dieser Anteile nennt man Wohnungseigentum . Handelt es sich jedoch dabei nicht um Wohnwirtschaftliche Zwecke dienende Räume, bezeichnet man dies als Teileigentum .
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