Die Sondertilgungspflicht ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Kreditinstitut und Darlehensnehmer. Hiernach verpflichtet sich der Darlehensnehmer außerhalb der monatlichen Rate weitere vereinbarte Zahlungen zur Tilgung zu erbringen. Der Darlehensnehmer hat somit die vertragliche Pflicht Sondertilgung zu leisten. Im Gegensatz zum Sondertilgungsrecht besteht für den Gläubiger kein Wahlrecht. Allerdings ist die Form der Sondertilgungspflicht in der Praxis kaum verbreitet.
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