Die Sondertilgung ist eine zusätzliche Tilgung zur, vertraglich vereinbarten monatlichen Tilgung. Die monatliche Tilgung liegt in der Regel zwischen 1% und 3%. Sondertilgungen hingegen sind einmalige Zahlungen in einer Summe.
Wurde bei einem Darlehen mit vereinbarter Zinsfestschreibungszeit keine Sondertilgung separat vereinbart, ist dies bei dieser Darlehensart eher ungewöhnlich. Ein v
ariables Darlehen hingegen kann jederzeit mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist jederzeit in beliebiger Höhe eine Sondertilgung erfolgen. Auch bei einer Bausparkasse kann der Kunde jederzeit eine Sondertilgung leisten.
Je nach Vertrag, können Sondertilgungen entweder auf den Nominalbetrag, oder auf den Effektivbetrag geleistet werden. Dem Effektivbetrag entspricht die zum Zeitpunkt der Sondertilgung verbleibende Restschuld. Bei einer Sondertilgung auf den Nominalbetrag verringert sich die monatliche Rate, also die Annuität. Bei Zahlungen auf den Effektivbetrag verringert sich hingegen die Laufzeit des Darlehens.
Beispiel:
- Darlehenssumme bei Abschluss: EUR 100.000 (=Nominalbetrag)
- Zinssatz 6%
- Tilgung 1%
- Annuität : EUR 7.000
- monatliche Rate: EUR 583,33
- Restschuld am 31.12.2008: EUR 80.000 (=Effektivbetrag)
Sondertilgung in Höhe von EUR 20.000 auf den Nominalbetrag:
- EUR 100.000 – EUR 20.000 = EUR 80.000
- Annuität: EUR 80.000 x 0,07 = EUR 5.600
- Monatsrate : EUR 466,67
Sondertilgung in Höhe von EUR 20.000 auf den Effektivbetrag:
- Die Annuität bleibt unverändert, allerdings verringert sich die Laufzeit des Darlehens.
Die heute am weitest verbreitete Form ist die Sondertilgung auf den Effektivbetrag.