Das Sondereigentum an einer Immobilie ist das Alleineigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen.
Das Alleineigentum an einer Wohnung bezeichnet man auch als Wohnungseigentum , und das Eigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen bezeichnet man auch als Teileigentum .