Die Sicherungshypothek ist vom Wesen her eine streng akzessorische Hypothek . Dies bedeutet, dass die Hypothek unmittelbar und zwingend mit einer bestehenden und offenen Forderung geknüpft ist. Die Sicherungshypothek ist nicht verkehrsfähig, und somit in der Praxis bei einer Baufinanzierung kaum einsetzbar. Verkehrsfähig bedeutet, dass die Forderung übertragbar ist.
In der Praxis kommt die Sicherungshypothek nur in Form einer Zwangshypothek vor. Dies ist dann der Fall, wenn ein Gläubiger (zum Beispiel ein Bauunternehmen) wegen einer titulierten Forderung eine Zwangshypothek gegen den Willen des Eigentümers ins Grundbuch eintragen lässt.