Die selbstschuldnerische Bürgschaft ist eine Bürgschaft, bei der der Bürge auf die Einrede der Vorausklage verzichtet. Dies bedeutet, dass der Bürge vom Darlehensgeber in Anspruch genommen werden kann, ohne dass die Bank die Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners beweisen muss. Da dieser Beweis für die Bank sehr schwer und zeitaufwendig ist, akzeptieren die meisten Kreditgeber nur noch eine selbstschuldnerische Bürgschaft.
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