Definition Schuldübernahme

Bei der Schuldübernahme übernimmt ein neuer Darlehensnehmer die verbleibenden Schulden des vorhergehenden Schuldners. Der Eintritt des neuen Schuldners ist nur unter dem Einvernehmen aller Vertragsparteien möglich. Beim Eintritt scheidet der bestehende Darlehensnehmer aus dem Schuldverhältnis aus. Zudem muss die Zustimmung der darlehensgebenden Bank vorliegen.

 

Als wesentliches Entscheidungskriterium seitens der Bank wird die Bonität des neuen Darlehensnehmers herangezogen. Ist die Bonität des neuen Schuldners mindestens genauso gut wie die des vorhergehenden Schuldners, stimmt die Bank in der Regel einer Schuldübernahme zu.