Manche Banken berechnen ihren Kunden für die exakte Bewertung der Immobilie (siehe auch Gutachten ) eine Gebühr. Diese Gebühr ist bereits beim Vertragsschluss mit der Bank zu vereinbaren. Die Schätzkosten werden bei der Auszahlung des Darlehens einbehalten.
Da die Schätzkosten nicht im direkten Zusammenhang mit der Baufinanzierung zu sehen sind, werden die Schätzkosten nicht in den Effektivzinssatz mit eingerechnet. Deshalb sollten Sie bei einem Angebotsvergleich immer darauf achten, neben dem Effektivzinssatz auch noch die Höhe der Schätzkosten zu vergleichen.