Eine Rückauflassungsvormerkung sichert die Ansprüche des Verkäufers von einem Grundstück . Manchmal kommt es vor, dass wenn Städte und Gemeinden Grundstücke mit unterschiedlichen Auflagen verkaufen. Solche Auflagen können zum Beispiel sein, dass der Käufer innerhalb einer vorgegebenen Frist das Baugrundstück bebauen muss. Hält sich der Käufer nicht an diese Auflagen, hat der frühere Eigentümer einen Anspruch auf Rückübertragung des Grundstückes.
Eine Rückauflassungsvormerkung muss zwingend im Grundbuch eingetragen werden.