Eine Rentenschuld muss im Grundbuch eingetragen sein. Die Rentenschuld ist somit eine Belastung des Grundstückes. Wurde eine Rentenschuld im Grundbuch eingetragen, muss der Schuldner der begünstigten Person zu fest vereinbarten Terminen eine bestimmte Summe aus dem Grundstück zahlen. Die Rentenschuld hat heute so gut wie keine Bedeutung mehr.
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